Erwachsene, die aus Deutschland oder anderen EU-Ländern einreisen, brauchen von Montag an auch dann bereits vor dem Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, wenn sie gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen sind. Nur wer bereits eine Booster-Impfung bekommen hat, bleibt ebenso wie ungeimpfte Kinder unter zwölf Jahren von der Testpflicht befreit. Jugendlichen bis 18 Jahren genügt weiterhin die zweite Impfung.
Die Testpflicht für Erwachsene ohne dritte Impfung gilt unabhängig vom Herkunftsland. Deutschland gehörte aber schon bisher nicht zu den Ländern mit besonders geringem Infektionsrisiko, aus denen eine Einreise ohne PCR-Test auch für Ungeimpfte möglich war.
Tschechische Staatsbürger und Ausländer mit einem tschechischen Haupt- oder Nebenwohnsitz bleiben dauerhaft von der Testpflicht ausgenommen. Das sieht ein nachträglich verfügter Korrekturbeschluss der Regierung vor. Unverändert gilt für alle Einreisenden die Verpflichtung, sich in einem Online-Formular zu registrieren.
Ab Donnerstag, den 30. Dezember 2021 bis Samstag, 1. Januar 2022 wird der sogenannte „kleine Grenzverkehr“ in Tschechien ausgesetzt. Wenn man sich weniger als 24 Stunden im Nachbarland aufhält, entfallen bislang die Einreiseregeln. Dies ist um die Jahreswende NICHT der Fall. Das bedeutet, dass jeder, der nach Tschechien einreist, einen negativen PCR-Test benötigt – egal wie lange der Aufenthalt dauert. Für geboosterte Personen gilt diese Regelung nicht.
dpa/The Ministry of the Interior of the Czech Republic/MB