Wer sich länger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat, muss für 10 Tage in Quarantäne und kann sich frühestens 5 Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien. Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Die Einreise muss angemeldet werden. Das gilt ab einem Alter von 12 Jahren. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Einreise-Quarantäne 5 Tage nach der Einreise automatisch. Sie müssen sich nicht frei testen, um die zehntägige Einreisequarantäne zu verkürzen.
Als kleiner Grenzverkehr gelten Aufenthalte in einem Hochrisikogebiet mit einer Dauer von maximal 24 Stunden. Geimpfte und Genesene sind bei der Einreise aus Tschechien oder Österreich nach Deutschland im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen.
Nicht geimpfte Grenzgänger müssen bei Kontrollen nachweisen können, dass sie zweimal pro Woche getestet und nicht infiziert sind. Zum Nachweis der Stellung als Berufspendler ist wie bisher eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich.
Für Arbeitnehmer und weitere Personen, die sich weniger als 24 Stunden im Hochrisikogebiet aufgehalten haben, ändert sich bei der Rückreise nach Deutschland damit vorerst nichts.
Bei der Einreise aus Deutschland nach Tschechien gibt es für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene eine Anmelde- und Testpflicht. Ausnahme: Geimpfte und Genesene sowie kleiner Grenzverkehr.
Für die Einreise aus Deutschland nach Österreich gilt ebenfalls die 3G-Regel. Das heißt, Einreisende müssen vollständig geimpft, genesen oder getestet sein und dies bei Kontrollen nachweisen können. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen die Quarantäne- und Registrierungspflicht beachten. Ausnahme: kleiner Grenzverkehr.
Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eingestuft. Auch das Tempo der Ausbreitung des Virus, die Belastung des Gesundheitssystems oder fehlende Daten über die Corona-Lage spielen bei der Bewertung eine Rolle. Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet ist automatisch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts verbunden. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot.
dpa/MB