Fr, 12.11.2021 , 14:40 Uhr

Fast ganz Österreich und Tschechien werden Corona-Hochrisikogebiete

Für kurze Zeit gab es im Sommer keine Corona-Hochrisikogebiete mehr in der EU. Inzwischen kommen wieder fast jede Woche neue hinzu. Ab Sonntag sind auch zwei Nachbarländer Deutschlands dabei.

Wegen dramatisch steigender Corona-Infektionszahlen stuft die Bundesregierung ab Sonntag fast ganz Österreich, Tschechien und Ungarn als Corona-Hochrisikogebiete ein. Das gab das Robert Koch-Institut am Freitag bekannt. Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien. Mit Österreich und Tschechien werden erstmals seit vielen Wochen wieder zwei Nachbarländer Deutschlands auf die Risikoliste gesetzt.

Beide Länder waren im Juni von der Liste gestrichen worden. In beiden Ländern waren die Infektionszahlen aber in den letzten Wochen wieder drastisch gestiegen. Und beide Länder haben im europäischen Vergleich auch sehr niedrige Impfquoten. In Österreich liegt sie bei etwa 65 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eingestuft. Dafür sind aber nicht nur die Infektionszahlen ausschlaggebend. Andere Kriterien sind das Tempo der Ausbreitung des Virus, die Belastung des Gesundheitssystems oder auch fehlende Daten über die Corona-Lage.

Mit der Einstufung als Hochrisikogebiet ist automatisch auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts verbunden. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot.

Von der Einstufung als Hochrisikogebiet ausgenommen sind in Österreich einige kleine Gemeinden. Darunter ist das Urlaubsgebiet Kleinwalsertal in Vorarlberg (Gemeinde Mittelberg), das auf der Straße nur von deutscher Seite aus über die Region Oberstdorf erreichbar ist. Auch die im Allgäu liegende Enklave Jungholz, die zu Tirol gehört, ist ausgenommen. Außerdem das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee. In Tschechien gilt die Einstufung für das ganze Land.

In der Europäischen Union hatte es im Spätsommer zwischenzeitlich gar keine Corona-Hochrisikogebiete gegeben. In den vergangenen Wochen wurden aber bereits die Slowakei, Litauen, Rumänien, Kroatien, Bulgarien und Slowenien wieder auf die Risikoliste gesetzt. Nun kommen drei weitere EU-Länder hinzu, außerdem das südostasiatische Laos. Insgesamt werden damit ab Sonntag weltweit wieder fast 70 Länder vom RKI ganz oder teilweise als Hochrisikogebiete geführt.

Von der Risikoliste gestrichen werden die USA. Das erleichtert den Reiseverkehr zwischen Deutschland und Amerika weiter. Seit Montag ist für Millionen EU-Bürger die Einreise in die USA wieder möglich, sofern sie vollständig geimpft und zusätzlich negativ auf das Coronavirus getestet sind. Aus den USA können künftig auch wieder Ungeimpfte nach Deutschland einreisen, ohne in Quarantäne zu müssen.

dpa

 

Die ursprüngliche Mitteilung aus dem Landkreis Cham (11:10 Uhr)

Nach Informationen aus der Bayerischen Staatskanzlei wird die Einstufung Tschechiens (und auch Österreichs) als Hochrisikogebiete zum 14. November 2021 in Kraft treten. Die Entscheidung erfolgt durch die zuständigen Stellen RKI, BMI und BMG und wird voraussichtlich heute Abend auf folgender Seite bekanntgegeben

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Damit verbundene Einschränkungen bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet sind in der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes geregelt.

 

Regeln für Grenzgänger und Grenzpendler

Für geimpfte und genesene Grenzpendler ändert sich damit im Grunde nichts. Sie bleiben mit einem entsprechenden EU-Nachweis weiter von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht befreit. Nicht geimpfte Berufspendler müssen bei Kontrollen nachweisen können, dass sie zweimal pro Woche getestet sind. Zum Nachweis der Stellung als Berufspendler ist wie bisher eine Arbeitgeberbescheinigung mitzuführen.

 

Allgemeine Regeln im kleinen Grenzverkehr

1)    Einreise aus Tschechien nach Deutschland

Geimpfte und Genese mit entsprechendem Nachweis sind im kleinen Grenzverkehr (Aufenthalt im Hochriskogebiet bis zu 24 Stunden) von der Anmeldepflicht, der Absonderungspflicht und der Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland ausgenommen. Einreisende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen grundsätzlich bereits bei Einreise einen Nachweis über die Nichtinfektion (Testnachweis) mitführen.

Für Einreisen außerhalb des kleinen Grenzverkehrs gelten weitergehende Regeln.

 

2)    Einreise aus Deutschland nach Tschechien

Deutschland ist in der Tschechischen Republik derzeit in der Kategorie „ROT“ eingestuft, d.h. es handelt sich um ein Land mit hohem Infektionsrisiko. Einreisende nach Tschechien unterliegen daher grundsätzlich der Anmelde- und Testpflicht. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Dies gilt ebenso für Einreisende im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs (Aufenthalte unter 24 Stunden), sofern sie mit dem Privat-PKW einreisen. Der kleine Grenzverkehr ist zudem von der Anmeldepflicht ausgenommen.

 

Pressemitteilung Landkreis Cham

 

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