«In der Gesamteinschätzung» habe Einigkeit darüber geherrscht, dass derzeit kein Handlungsbedarf bestehe, teilte das Gremium mit. Es ging unter anderem um Ehrenbürgerwürden sowie nach ihm benannte Straßen und Plätze.
Den Maßstab für Umbenennungen oder Aberkennungen sollten gewichtige Verstöße bilden, etwa in Bezug auf die Verbreitung oder Gutheißung menschenfeindlichen Gedankenguts oder die Teilnahme an Verbrechen, erläuterte die Kommission. Nach Sichtung des Missbrauchsgutachtens sowie der zugehörigen Replik des emeritierten Papstes sei die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass ihm Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien nicht angelastet werden könnten. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.
Das letzte Wort ist allerdings nicht gesprochen. «Der Bericht steht für sich und man sollte ihn durchaus als neutrale Bewertung so zur Kenntnis nehmen», sagte der Traunsteiner Landrat Siegfried Walch (CSU) am Dienstag. «Jetzt ist die Frage: Wie gehen die politischen Gremien damit um?» Als Landrat könne er nicht für die jeweiligen Kommunen sprechen. Er kündigte aber an, eine Erläuterung am Landratsamt vornehmen – es steht just am Papst-Benedikt-XVI.-Platz. Zudem würden QR-Codes mit Informationen am Gebäude angebracht. Dieses Vorgehen hatte auch die Kommission als Möglichkeit vorgeschlagen.
Das Missbrauchsgutachten hatte dem früheren Erzbischof Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. Fehlverhalten in vier Fällen vorgeworfen. Der Landkreis Traunstein, wo Benedikt Teile seiner Kindheit und Jugend verbrachte, setzte danach die Kommission ein, die sich mit dem Umgang mit den Ehrungen befassen sollte. An der Kommission beteiligt waren auch die Städte Traunstein und Tittmoning sowie die Gemeinde Surberg, wo Benedikt jeweils Ehrenbürger ist.
dpa