Im Prozess gegen den sogenannten „Taxischläger“ aus Cham haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung heute ihre Schlussplädoyers gehalten. Nach Medienberichten forderte die Staatsanwaltschaft für den 23 Jahre alten Mann eine Haftstrafe in Höhe von sechseinhalb Jahren. Der Tatvorwurf des versuchten Mordes besteht jedoch nicht mehr- wenn eine Verurteilung erfolgen würde, hätte diese versuchten Totschlag zum Grund.
Der Angeklagte hatte im Dezember 2014 in Cham-Michelsdorf nach einer Fahrt in einem Großraumtaxi zunächst mit seiner Freundin das Fahrzeug verlassen, ohne den Taxifahrer zu bezahlen. Als ihn der Fahrer aufforderte, das Geld zu zahlen kam es zum folgenschweren Angriff- wobei der Angeklagte den Taxifahrer auch noch gegen den Kopf trat, als dieser bereits am Boden lag. Laut Anklage hatte der Mann sogar schon einen Antiaggressionskurs absolviert und wusste deshalb über die möglicherweise tödliche Wirkung von Fußtritten gegen den Kopf Bescheid.
MF