Di, 04.06.2019 , 14:32 Uhr

Südspange: Verwaltungsgerichtshof gibt Landkreis recht

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute die Klage gegen die geplante Südspange zwischen Poign und Köfering abgewiesen und dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Regensburg damit Recht gegeben. Die Südspange R30 ist somit als Kreisstraße bestätigt. 

Damit hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13.07.2016 keinen Bestand mehr. Damals hatte das Verwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung der R 30 aufgehoben. Jetzt wird der Landkreis Regensburg versuchen, die noch anhängigen weiteren zehn Klagen möglichst durch außergerichtliche Einigungen abschließen zu können.

Nach den Worten von Landrätin Tanja Schweiger „bestätigt die VGH-Entscheidung die Rechtspositionen des Freistaats Bayern und des Landkreises Regensburg. Jetzt werden wir auf die weiteren Kläger und Grundstückseigentümer mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung zugehen. Erst dann haben wir Baurecht. Parallel dazu können wir mit den vorbereitenden Maßnahmen beginnen.“

Sehr bedauerlich sei die lange Verfahrensdauer der gerichtlichen Auseinandersetzungen von knapp sieben Jahren.

„Wir werden unsere Anstrengungen unverändert mit großem Engagement fortsetzen, um in den nächsten Monaten zu weiteren substanziellen Fortschritten zu kommen. Zu Gute kommt uns der bisher stattgefundene Erwerb ausreichender Tauschgrundstücke in den vergangenen Jahren. Unsere vorausschauende Politik beim Grunderwerb wird dann Früchte tragen“, so die Landrätin abschließend.

 

Hintergrund/Erläuterung zum VGH-Urteil:

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 12.12.2012 hatte die Regierung der Oberpfalz den vom Landkreis Regensburg beabsichtigten Bau der Kreisstraße R 30 Poign – Köfering (Bundesstraße 15) genehmigt. Gegen diesen Beschluss hatten zwölf von dem Straßenbauprojekt betroffene Grundeigentümer Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht.

Neben persönlichen Betroffenheiten, wie zum Beispiel bezüglich der behaupteten Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe, wurde die grundsätzliche Klassifizierung als Kreisstraße in Frage gestellt. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte mit Urteil vom 13.07.2016 den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben, und zwar mit der Begründung, dass in diesem Beschluss die zu errichtende Südspange R 30 zu Unrecht als Kreisstraße eingestuft worden sei und es sich tatsächlich um eine Staatsstraße handle.

Die Regierung hätte folglich dem Antrag des Landkreises mangels Zuständigkeit nicht stattgeben dürfen. Gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts hatten der Freistaat Bayern und der Landkreis Regensburg beim VGH Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, um eine Überprüfung des VG-Urteils durch den VGH zu erreichen. Mit Beschluss vom 24.09.18 hatte der VGH diese Berufung zugelassen, weil – so der VGH – ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg bestehen. Insbesondere bestünden diese Zweifel hinsichtlich der vom Verwaltungsgericht angenommenen Straßenklassifizierung.

Am heutigen 04. Juni 2019 hat der VGH im Berufungsverfahren nun über das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13.07.2016 entschieden, und zwar zugunsten des Landkreises Regensburg und des Freistaats Bayern. Nun steht fest: Der Landkreis war der richtige Antragsteller, weshalb die Regierung den Planfeststellungsbeschluss erlassen konnte.

 

Hintergründe zur Südspange:

Durch die geplante Südspange soll der Verkehr aus dem südlichen Landkreis Regensburg entzerrt werden. Dieser soll über die A93 und die B15 geführt werden. Damit soll der Durchgangsverkehr in den betroffenen Orten wie Köfering entlastet werden. Ein weiterer Vorteil wäre die bessere Erreichbarkeit der Gewerbegebiete in Neutraubling und Obertraubling.

 

Pressemitteilung Landkreis Regensburg

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