Do, 02.06.2022 , 19:31 Uhr

Südspange R30: Letzte Klage vom Verwaltungsgericht abgewiesen

Im Rechtsstreit um die geplante Südspange im Landkreis Regensburg hat das Verwaltungsgericht Regensburg heute die letzte Klage eines Grundstückseigentümers gegen das Projekt abgewiesen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Das bedeutendste Straßenbauprojekt des Landkreises, die Südspange R30, hat am heutigen 2. Juni 2022 eine weitere rechtliche Hürde genommen. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die letzte verbliebene Klage eines von diesem Projekt betroffenen Grundstückseigentümers gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz abgewiesen. Das Gericht hat den Abwägungsmangel, den es zunächst mit Urteil vom 8. Oktober 2020 festgestellt hatte, mit dem durchgeführten Ergänzungsverfahren als behoben erklärt.

Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Begründung kann Antrag auf Zulassung der Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden.

 

Landrätin Tanja Schweiger, die an der Gerichtsverhandlung gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern des Landratsamtes teilgenommen hatte, sieht in der heutigen Entscheidung des Gerichts dennoch einen weiteren großen Teilerfolg auf dem Weg zur finalen Erlangung von Baurecht für diesen Straßenneubau:

„Unser beharrliches und konsequentes Festhalten an diesem für die Verkehrsentwicklung des Landkreises wichtigen Straßenbauprojekt scheint sich auszuzahlen. Auch macht sich unsere vorausschauende Politik beim Grunderwerb bezahlt, nachdem wir in den vergangenen Jahren ausreichend viele Tauschgrundstücke erworben haben. Sobald der Landkreis für die Südspange Baurecht hat, werden die konkreten Planungen für den Baubeginn starten.“

Rückblick:

Am 04.06.2019 hatte der achte Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der vom Freistaat Bayern und vom Landkreis Regensburg vertretenen Rechtsauffassung zugestimmt und die Einstufung der Südspange R30 als Kreisstraße bestätigt.

Mitte Juni 2020 war von den ursprünglich zwölf Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 12. Dezember 2012 noch ein Klageverfahren offen.

Um auch dieses abzuschließen, gab der Landkreis in Bezug auf das diesem Kläger angebotene Ersatzland ein Gutachten in Auftrag, das feststellen sollte, a) ob die angebotene Ersatzfläche geeignet ist und – wenn ja – b) die Ersatzfläche den Flächenverlust auf unter 5 Prozent reduzieren kann. Das Gutachten hat beides bestätigt. Es wurde dann der Regierung der Oberpfalz als zuständiger Planfeststellungsbehörde zugeleitet.

Die Regierung der Oberpfalz erließ aufgrund des Gutachtens am 03.05.2021 einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss mit dem Inhalt, dass eine mögliche vorhabenbedingte Existenzgefährdung des landwirtschaftlichen Betriebes des Klägers durch die Gestellung der o. g. geeigneten Ersatzfläche abgewendet werden kann und auf Basis dieser Auflage nach erneuter Abwägung der zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange an der mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 12.12.12 getroffenen Zulassungsentscheidung festgehalten wird.

Somit existierte dann der von der Regierung der Oberpfalz und vom Landkreis Regensburg angestrebte ergänzende Planfeststellungsbeschluss, gegen den dann allerdings vom verbliebenen Kläger am 02.06.2021 erneut Rechtsmittel eingelegt wurde. Die Planfeststellungsbehörde (Regierung der Oberpfalz) und der Beigeladene (Landkreis Regensburg) hatten die Abweisung der Klage beantragt. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat nun am 2.6.2022 die Klage abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann Antrag auf Zulassung der Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden.

 

 

Landkreis Regensburg / MB

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