Das Gericht habe die Klagen abgelehnt, sagte eine Justizsprecherin am Donnerstag. Die Gemeinden Brennberg (Landkreis Regensburg) und Niederaichbach (Landkreis Landshut) sowie ein ebenfalls klagender Landwirt dürfen über Grundstücke derzeit nicht frei verfügen, da die Grundstücke eventuell für «SuedOstLink» benötigt werden.
Die Bundesnetzagentur hatte im Februar 2020 einen Trassenkorridor für den Abschnitt D (vom Raum Schwandorf bis zum Netzverknüpfungspunkt Isar) des Erdkabels festgelegt und mehrere sogenannte Veränderungssperren erlassen. Die von den Sperren betroffenen Grundstücke sollen einstweilen nicht bebaut oder sonstig verändert werden.
Die Kläger hatten für die Grundstücke unter anderem eine Trinkwassergewinnungsanlage samt Wasserschutzgebiet und eine Hähnchenmastanlage geplant. Sie argumentierten laut Gericht, dass ihre Interessen nicht zutreffend gewürdigt worden seien und die Veränderungssperren unverhältnismäßig seien. Die Richter folgten der Argumentation in der Verhandlung am Dienstag offenbar nicht. Die Urteilsbegründung teilte die Justizsprecherin am Donnerstag zunächst nicht mit. Über das Urteil berichteten zuvor Medien.
Bereits im vergangenen März war ein bayerischer Landkreis – Wunsiedel in Oberfranken – vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einer Klage in Zusammenhang mit der Starkstromleitung gescheitert.
«SuedOstLink» soll künftig überschüssigen Strom aus dem Nordosten nach Bayern bringen und so die Stromversorgung sichern. Nach Planung der Bundesnetzagentur hat die Trasse vier Abschnitte. In Bayern soll der Korridor ab Hof östlich von Marktredwitz und Weiden bis zur Isar bei Landshut verlaufen. Die technische Umsetzung und der genaue Verlauf des Erdkabels müssen noch beschlossen werden. Ab 2025 könnte Strom fließen.
dpa