Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute ein Urteil im Verfahren zum Hochwasserschutz von Staubing gefällt. Das Gericht konnte zwar festellen, dass die sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bereich der Kiesinsel in Staubing nicht ausreichend behandelt habe, doch trotzdem könne das Gericht keine Fehler im wasserrechtlichen Verfahren feststellen. Dementsprechend führe die fehlende FFH-Verträglichkeitspürfung nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Das könne in einem ergänzenden Verfahren behoben werden.
Im Gerichtsverfahren zum Hochwasserschutz von Staubing, Stadt Kelheim, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 15.03.2021 ein Urteil gefällt.
Im Herbst 2018 hatte der Landesbund für Vogelschutz e.V. Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Kelheim eingereicht. Grund für die Klage waren fehlende naturschutzfachliche Untersuchungen im FFH-Gebiet der Donau. Für jeden Eingriff in ein FFH-Gebiet ist eine sogenannte „Verträglichkeitsprüfung“ zu erstellen, um die Auswirkungen auf die Natur abschätzen zu können. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde ersichtlich, dass die FFH-Verträglichkeitsprüfung den Bereich der Kiesinsel in Staubing nicht ausreichend behandelt hat. Fehler im wasserrechtlichen Verfahren konnten durch das Gericht jedoch nicht festgestellt werden. Daher führt die fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern kann in einem ergänzenden Verfahren behoben werden.
Das Landratsamt Kelheim beabsichtigt, zeitnah das Ergänzungsverfahren einzuleiten. In weiterer Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut als Vorhabensträger und den Naturschutzvertretern soll dazu der Rahmen für die naturschutzfachlichen Untersuchungen festgelegt werden.
pm/MS