Fr, 26.11.2021 , 13:01 Uhr

Stadt und Landkreis Cham: Kontrollen in der Gastronomie und bei Friseuren

Gestern und heute haben Einsatzkräfte der Polizei in Stadt und Landkreis Cham verstärkt in der Gastronomie und bei Friseuren kontrolliert.

Infektionsschutzkontrollen bei Friseuren

Im Verlaufe des heutigen Vormittages, 26.11.21, kontrollierten Polizeibeamte der Polizeiinspektionen Bad Kötzting, Cham, Furth im Wald und Roding sowie der Polizeistation Waldmünchen in allen Ecken des Landkreises Cham Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen. Insbesondere Friseursalons bekamen daher heute Morgen Besuch von der Polizei.

Gemäß der seit Mittwoch, 24.11.2021 gültigen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt in diesen Bereichen 2G. Zutritt darf also nur erlangen, wer entweder geimpft oder genesen ist. Zudem muss in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske getragen werden. Die Mitarbeiter unterliegen der 3G-Regelung.

Landkreisweit wurden über 60 Friseure überprüft. Sowohl Betreiber als auch Kunden reagierten sehr aufgeschlossen und verständnisvoll für die Maßnahmen. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle hielten sich die Betriebe an die Regelungen und es kann ein großes Lob ausgesprochen werden.

Lediglich vereinzelt mussten Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet werden. So wurden im Dienstbereich der PI Cham vier Salons beanstandet, da deren Betreiber oder Mitarbeiter entweder gar nicht bzw. nur unvollständig geimpft, nicht genesen und auch nicht tagesaktuell getestet waren. Eine Kundin eines Salons konnte keinen 2G-Nachweis vorlegen. Zudem wurden in zwei Fällen im Dienstbereich Cham und einem Fall im Dienstbereich Roding Personen in den Salons festgestellt, die keine Maske trugen.

 

Kontrollen von Gastronomiebetrieben

Gestern Abend, 25.11.21, wurden in Cham mehrere Gastronomiebetriebe in Bezug auf die Infektionsschutzmaßnahmen überprüft. Im Stadtgebiet von Cham wurden mehrere Verstöße festgestellt. Ein Wirt hatte seine Gäste ohne Maske bedient. Zudem war er nicht vollständig geimpft und ungetestet.

Ein anderer Wirt war komplett ungeimpft und konnte keinen Test vorweisen. Auch konnten die Betriebe kein Hygienekonzept vorweisen.

Sie erwarten nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Zu betonen ist, dass sich verschiedene andere Wirte vorbildlich verhielten und die Infektionsschutzmaßnahmen in ihren Gaststätten mustergültig umsetzen.

 

PI Cham / MB

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