Die Mitteilung der Stadt Regensburg:
Die Stadt Regensburg gibt entsprechend der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Juni 2021 (13. BayIfSMV, BayMBl. Nr. 384, BayRS 2126-1-17-G), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 516), als zuständige Kreis-
verwaltungsbehörde Folgendes bekannt: Die maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem aktuellen Stand der Veröffentlichung des Ro-
bert-Koch-Instituts hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen (20.08.2021, 21.08.2021 und 22.08.2021) im Stadtgebiet Regensburg den Wert von 50 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage überschritten.
Auf die Rechtsfolgen aus der 13. BayIfSMV (insbesondere die allgemeine Kontaktbeschränkung, öffentliche und private Veranstaltungen, Sportausübung, Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, Beherbergung, Kulturveranstaltungen) wird hingewiesen. Für den vollständigen Ver-
ordnungstext wird verwiesen auf BayMBl/2021-384- Verkündigungsplattform Bayern (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/). Die entsprechenden Rechtsfolgen der 13. BayIfSMV gelten ab Dienstag, 24.08.2021, 0 Uhr.
PM
Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich nur noch zehn Personen aus drei Hausständen treffen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
Veranstaltungen/Feiern: In geschlossenen Räumen sind 25 Personen erlaubt, im Freien 50. Ein Testnachweis ist erforderlich.
Sport: Mit Test ist jede Art von Sport ohne Personenbegrenzung möglich. Ohne Test ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.