Die Stadt Cham klagt gegen Freistaat Bayern, denn 398 Bürger weniger als im Einwohnermeldeamt verzeichnet hat die Stadt nach Berechnungen des Zensus. Da sich nach der Zahl der Einwohner jedoch die Größe des Stadtrates oder auch die Höhe von Zuschüssen berechnen, will die Stadt dagegen vorgehen – wie viele andere Kommunen in Deutschland auch.
Aktuell haben die Ergebnisse des Zensus zwar noch keine Auswirkungen. In Zukunft könnte das jedoch anders aussehen. Daher klagt die Stadt vorsorglich.
6.12.2013/CB