Bayerns Staatstheater in München, Nürnberg und Augsburg werden mindestens bis Ende Februar geschlossen bleiben. Schon vor der Entscheidung über eine Verlängerung des derzeitigen allgemeinen Lockdowns in Handel, Gastronomie, Kultur und Sport haben die Intendanten in einem Gespräch mit Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) einer verlängerten Schließung ihrer Häuser bis 28. Februar zugestimmt. Sibler nannte das am Donnerstagabend eine «richtige, wenn auch schmerzliche Entscheidung».
Mitte Februar will das Ministerium mit den Theatern beraten, wie es ab dem 1. März weitergeht. Der Beschluss betrifft in München Staatsoper, Staatsschauspiel und Gärtnerplatztheater sowie in Nürnberg und Augsburg die Staatstheater – dort «vorbehaltlich der Zustimmung der Stiftungsgremien», wie es in der Meldung hieß. Deren Veto ist nicht zu erwarten.
dpa
Gemeinsam mit den Intendanten der Bayerischen Staatstheater und dem Präsidenten der Bayerischen Theaterakademie August Everding hat Kunstminister Bernd Sibler vor dem Hintergrund der nach wie vor ernsten pandemischen Lage beschlossen, den Veranstaltungsbetrieb der bayerischen Staatstheater unabhängig von den jeweils geltenden allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmenregelungen zunächst bis einschließlich 28. Februar geschlossen zu halten. Staatsminister Sibler betonte: „Mit der verlängerten Einstellung des Veranstaltungsbetriebs haben wir eine richtige, wenn auch schmerzliche Entscheidung treffen müssen. Angesichts der Infektionsdynamik und der Verschärfung der Lage durch die Virusmutation müssen wir die Kontakte weiterhin reduziert halten. Die Staatstheater werden aber auch weiterhin die Möglichkeit nutzen, sich darauf vorzubereiten, den Vorstellungsbetrieb wiederaufzunehmen, sobald es die Lage zulässt.“
Die Regelung gilt für die Bayerische Staatsoper, das Bayerische Staatsschauspiel, das Staatstheater am Gärtnerplatz, die Bayerische Theaterakademie August Everding sowie – vorbehaltlich der Zustimmung der Stiftungsgremien – die Staatstheater Nürnberg und Augsburg.
Mit der Einstellung des Veranstaltungsbetriebs bis Ende Februar 2021 gewinnen die Staatstheater die Möglichkeit, ihren Spielbetrieb längerfristig zu planen, als dies die beschränkten Geltungszeiträume der allgemeinen infektionsschutzrechtlichen Regelungen zulassen. Mitte Februar soll darüber beraten werden, wie ab dem 1. März 2021 weiter verfahren werden kann.
Im Anschluss fand ein konstruktiver und einvernehmlicher Austausch zu den mit den Staatsintendanten besprochenen Themenkreisen mit Vertreterinnen der im Landesverband des Deutschen Bühnenverband organisierten nichtstaatlichen Theater statt.
Pressemitteilung