Im Nürnberger Spitzel-Prozess gegen sechs Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) hat die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft für den Hauptangeklagten gefordert. Der 53-Jährige soll als Kontaktmann bei der Behörde kriminelle Machenschaften eines V-Manns bei der Rockergruppe «Bandidos» gedeckt oder sogar unterstützt haben – möglicherweise, damit dieser nicht enttarnt wird. Dafür sollen der 53-Jährige und Kollegen Akten manipuliert und andere Ermittlungsbehörden nicht informiert haben.
Die Ankläger werfen dem Beamten unter anderem Diebstahl in mittelbarer Täterschaft vor. Für vier weitere Polizisten forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag am Dienstag Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und neun Monaten. Für einen Beamten halten die Ankläger eine Geldstrafe für angemessen. Weitere Vorwürfe in dem Verfahren lauten Strafvereitelung im Amt, Betrug, Falschaussage und versuchte Freiheitsberaubung – wobei nicht allen Angeklagten alle Punkte zur Last gelegt werden.
Drei der Beamten sollen als Zeugen in einem Verfahren vor dem Landgericht Würzburg gelogen haben, in dem es um Drogengeschäfte des ehemaligen V-Mannes ging. Durch ihre Aussagen fiel die Haftstrafe für den Mann möglicherweise höher aus.
Die Ermittler sollen 2009 einen vorbestraften V-Mann bei den «Bandidos» in Regensburg eingeschleust haben, um mehr über die Rocker zu erfahren. Ziel sei gewesen, dass der Spitzel Vollmitglied bei der Gruppe wird. V-Leute – Vertrauens- oder Verbindungspersonen – liefern Polizei oder Nachrichtendiensten Informationen aus kriminellen Milieus, in welche die Ermittler sonst keinen Einblick hätten. Es geht unter anderem um einen Diebstahl der «Bandidos» von Minibaggern und anderen Baumaschinen 2011 in Dänemark. Daran war auch der damalige Spitzel beteiligt.
Die Ankläger sahen sich durch den Prozess in ihren Vorwürfen gegen die Polizisten voll bestätigt. Sein Kontaktmann im LKA sei für den Spitzel wie ein Joker gewesen, der ihm immer wieder half, wenn er in Schwierigkeiten war, sagte der Staatsanwalt. Sogar jeder Strafzettel sei für ihn bezahlt worden. Das Urteil ist für den 25. Juli geplant.
dpa/MF