Nach dem Ausbruch der Bienenseuche Amerikanische Faulbrut im oberpfälzischen Landkreis Schwandorf hat das zuständige Veterinäramt zwei Sperrbezirke eingerichtet. Betroffen von den Allgemeinverfügungen vom 19. April sind Zonen im Umkreis von etwa zwei Kilometern rund um den Bestand im Schwandorfer Ortsteil Naabeck sowie ein vorheriger Standort der Bienen in der Stadt Nittenau.
Lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen demnach nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Die Bienenstände dürfen wiederum nicht aus den Sperrbezirken herausgebracht werden. Weiter dürfen Bienen nicht in die Sperrzonen gebracht werden. Imker, die in diesen Bereichen Bienenvölker besitzen, müssen dies den Verfügungen zufolge dem Veterinäramt Schwandorf mitteilen.
Vergangene Woche hatte das Veterinäramt München nach dem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bereits eine Sperrzone im Stadtteil Schwanthalerhöhe eingerichtet.
Vorige Woche hat das Veterinäramt im Landkreis Schwandorf einen Ausbruch von Amerikanischer Faulbrut bei Bienen festgestellt. Der betroffene Bienenstand wurde gesperrt und zwei Sperrbezirke eingerichtet: Ein Sperrbezirk um den derzeitigen Standort der Bienen sowie ein Sperrbezirk um den Standort, wo die betroffenen Bienen bis vor etwa 3 Wochen standen.
Am 19.04.24 wurden im Amtsblatt Nr.9 die entsprechenden Allgemeinverfügungen veröffentlicht, diese enthalten auch die Karten der Sperrbezirke.
Die Allgemeinverfügungen findet man unter folgendem Link: https://www.landkreis-schwandorf.de/Unser-Landkreis/Amtsblatt-f%C3%BCr-den-Landkreis/
Für weitere Informationen steht das Veterinäramt zur Verfügung (Tel.09431/471-236).
dpa / Landratsamt Schwandorf / MB