Nachdem die Wirtschaftskammer des Landgerichts Regensburg bereits am ersten März die Anklage gegen Regensburgs suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zugelassen hat, gibt es jetzt eine Beschwerde der Regensburger Staatsanwaltschaft. Allerdings nicht gegen den sogenannten Eröffnungsbeschluss, sondern wegen einer anderen Entscheidung des Landgerichts. Die Beschwerde richtet sich gegen die Aufhebung der Haftbefehle gegen Wolbergs und weitere Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass die Beschuldigten Einfluss auf Zeugen, weil mit der Aufhebung der Haftbefehle auch die Kontaktverbote aufgehoben wurden.
Das Landgericht ist nach erneuter Prüfung aber bei seinem Ergebnis geblieben. Es bleibt bei der Aufhebung der Haftbefehle. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Beschuldigten Einfluss auf Zeugen nehmen würden. Die Beschwerde geht jetzt an das nächsthöhere Gericht, an das Oberlandesgericht in Nürnberg. Die Unterlagen sind beim OLG aber noch nicht eingegangen, so ein Gerichtssprecher gegenüber TVA.
Wie ein Sprecher des Landgerichts gegenüber TVA bestätigt hat, wird diese Beschwerde aber keine Auswirkungen auf den möglichen Termin der Hauptverhandlung haben. Dieser wird derzeit in Regensburg durch die zuständige Stelle am Landgericht ermittelt. Mit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird sich das Oberlandesgericht in Nürnberg beschäftigen müssen.
In der Begründung des Landgerichts war am ersten März zu lesen:
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wurden die bereits außer Vollzug gesetzten Haftbefehle aufgehoben.
weiter hieß es damals
Bezüglich der in den Haftbefehlen nicht enthaltenen Anschuldigungwettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen sah die Kammer den Anwendungsbereich der Strafnorm als nicht eröffnet an.
An die zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzten Haftbefehle waren auch Auflagen wie z.B. ein Kontaktverbot geknüpft.
MF