Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat gestern in München auch private Vermieter zur Entlastung bei der Unterbringung von Asylbewerber aufgerufen: „Täglich kommen über 6.000 Asylbewerber alleine in München an. Das bringt ganz Bayern an seine Belastungsgrenze, denn wir verteilen die Menschen auf alle Regierungsbezirke. Dabei brauchen wir jeden Platz, um die Schutzsuchenden bei uns menschlich unterzubringen. Über 17.000 anerkannte Asylbewerber in Bayern könnten sofort aus unseren Unterkünften ausziehen. Sie finden jedoch keinen Wohnraum. Viele Vermieter wissen gar nicht, dass anerkannte Asylbewerber nicht in Gemeinschaftsunterkünften wohnen müssen. Jeder Vermieter, der an einen auszugsberechtigten Asylbewerber vermietet, trägt zur Entlastung unserer Unterbringungskapazitäten bei.“
Anerkannte Asylbewerber bzw. Flüchtlinge sind wohngeld- und sozialleistungsberechtigt. In Bayern besteht ferner schon seit Jahren für Asylbewerber, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Erwerbseinkommen oder Vermögen bestreiten oder wenn medizinische oder familiäre Gründe vorliegen, die Möglichkeit in eine Privatwohnung zu ziehen (vgl. Art. 4 Aufnahmegesetz). Zudem dürfen Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sofort nach dem Abschluss des behördlichen Erstverfahrens ausziehen, sofern sie rechtstreu sind und die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Alle übrigen Personen dürfen vier Jahre nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens ausziehen. Das gilt nicht für Straftäter, für Personen, die nicht hinreichend an der Klärung der Identität mitgewirkt oder über ihre Identität getäuscht haben und nicht für Personen, die schwerwiegend gegen ihre ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten verstoßen haben. In diesen Fällen findet eine Einzelfallprüfung statt.
MK/ pm