Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat das Wahlrechts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit erkennbarer Freude und Genugtuung aufgenommen. „Das ist ein klarer Erfolg für die CSU und Bayern – und eine Klatsche für die Ampel. Die Wahlmanipulation der Ampel ist entlarvt und richterlich verworfen worden“, sagte der CSU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur in München.
„Das Urteil ist eine Bestätigung in unserem Kernanliegen, der sogenannten Grundmandatsklausel. Damit ist nach menschlichem Ermessen sichergestellt, dass die CSU im nächsten Bundestag vertreten ist“, so Söder. „Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Kraft und die Bedeutung Bayerns und der CSU an.“
Wermutstropfen sei die Akzeptanz der neuen Zuteilungsregelung, die ein Minus an direkter Demokratie bedeute. Nach dem neuen Wahlrecht ist für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend. Direktmandate spielen dabei keine Rolle mehr, was bedeutet, dass Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer ausgehen.
„Damit ist aber auch klar, dass ein Stimmensplitting dazu führen kann, dass Bayern im nächsten Bundestag schlechter vertreten wäre“, argumentierte Söder. „Das heißt: Nur beide Stimmen für die CSU garantieren bayerische Abgeordnete im Bundestag.“
Söder kündigte an, dass eine unionsgeführte Bundesregierung die neue Zuteilungsregelung wieder korrigieren wolle. „Klar ist auch: Sollten die Wähler uns in der nächsten Regierung sehen, werden wir dieses Ampel-Gesetz umgehend ändern. Das ist für die CSU eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung.“ Söder dankte ausdrücklich der CDU, „die unser Anliegen gemeinsam mit uns vorgetragen und unterstützt hat“.
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Wahlrechtsreform in seinem Urteil in Teilen als verfassungswidrig ein, konkret die Aufhebung der Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht. Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.
Durch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel wäre insbesondere für CSU und Linke einiges auf dem Spiel gestanden. Bei der Wahl 2021 war die CSU bundesweit auf 5,2 Prozent der Zweitstimmen gekommen. Wäre sie bei der nächsten Wahl bundesweit unter die Fünf-Prozent-Marke gerutscht, wäre sie nach dem Ampel-Wahlrecht aus dem Bundestag geflogen – auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewonnen hätte. Doch diesen Teil der Wahlrechtsreform hat das Bundesverfassungsgericht nun gekippt.
dpa / MB