Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat die Bürger zu Solidarität während der Einschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie aufgerufen. Es gehe nicht nur um die Freiheit, die der Einzelne habe, sondern auch darum, wie viel Schutz die Gemeinschaft den besonders Betroffenen biete, sagte der CSU-Chef am Mittwoch nach Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Bundesländer. «Wir sind eine Solidaritätsgesellschaft und kein Ego-Land.» Es gehe nicht um Loyalität zum Staat und Obrigkeitshörigkeit, sondern um ein Gemeinschaftsgefühl.
Söder betonte, es sei wichtig, jetzt durchzugreifen und nicht länger abzuwarten. «Je länger wir warten, desto schwieriger wird es», sagte er.
«Die Alternative nichts zu tun oder weniger zu tun, bedeutet am Ende vielleicht in die Situation zu kommen, dass wir die Entscheidung in den Krankenhäusern zu treffen haben über Leben und Tod.» Markus Söder, CSU, Ministerpräsident Bayerns
Die Einschätzungen der Wissenschaftler hätten sich «mit erschreckender Präzision» bestätigt.
Nun sollten drei Viertel der Kontakte reduziert werden. «Es scheint kurzfristig hart, ist aber langfristig milder, als die Alternativen, nichts zu tun», sagte er, dann lande man in einer «Endlosschleife» und das ganze Land leide. «Wir verordnen eine Vier-Wochen-Therapie, wenn man das sagen kann. Wir hoffen, dass die Dosis richtig ist, dass es erfolgreich ist.» Wie bei jeder Therapie gelte, dass sie wirken müsse und nicht zu früh abgebrochen werden dürfe.
Bund und Länder hatten sich zuvor bei ihrem Corona-Krisengespräch auf befristete, aber massive Beschränkungen des öffentlichen Lebens verständigt. Söder lobte die Einigkeit der Länderchefs. Es sei ein «ermunterndes Signal» gewesen, die Entschlossenheit bei allen zu spüren.
dpa
Das Ziel ist klar formuliert: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne größere Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erstmal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder. Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten - und vorerst bis Monatsende gelten.
KONTAKTE:
In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als «inakzeptabel» bezeichnet.
GASTRONOMIE:
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.
FREIZEIT:
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
SPORT:
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
REISEN und HOTELS:
Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.
DIENSTLEISTUNGEN:
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
SUPERMÄRKTE:
Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
SCHULEN und KINDERGÄRTEN:
Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.
ARBEIT:
Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause gearbeitet werden.
FIRMEN:
Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.
RISIKOGRUPPEN:
In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.
dpa