Mi, 03.11.2021 , 13:56 Uhr

Söder: Masken in Schulen; Verschärfte Corona-Regeln ab diesem Samstag

Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat heute neue verschärfte Regelungen angesichts der steigenden Infektionszahlen und der dramatischen Lage in den Krankenhäusern verkündet. Diese sollen ab Samstag in Kraft treten.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wirbt angesichts steigender Corona-Infektionszahlen erneut für das Impfen und setzt auch auf die Drittimpfung. «Der Booster ist der beste Schutz», sagte er am Mittwoch im Kabinett in München. «Es ist eine Pandemie der Ungeimpften.» Rund 90 Prozent der Covid-Erkrankten im Krankenhaus sind ungeimpft. Corona sei «mit aller Macht zurück», und zwar vor allem in den Regionen, in denen die Impfquote niedrig ist. In den Hotspots sei kein Intensivbett mehr frei. Entscheidend sei, dass neben der Behandlung von Covid-Patienten andere Operationen nicht abgesagt werden dürften.

Die Corona-Infektionszahlen waren in Bayern zuletzt stark gestiegen. Über das Wochenende wurde ein Allzeithoch bei der Sieben-Tage-Inzidenz erreicht. Obwohl die Krankenhaus-Ampel landesweit noch Grünlicht zeigt, sind die Bettenkapazitäten unter anderem auf Intensivstationen in einigen Regionen bereits ausgelastet. Mehrere Landkreise und die Stadt Rosenheim in Oberbayern sowie der gesamte Regierungsbezirk Niederbayern hatten deshalb bereits die Notbremse gezogen und die Eindämmungsmaßnahmen in ihren Regionen verschärft.

 

Bayern verschärft Regeln für Krankenhaus-Ampel ab 6. November

Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) bleibt nach den aktuellen bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen zunächst bis zum Ablauf des 24. November 2021 befristet. Die Regelungen für die Zeit nach dem 24. November werden von der dann geltenden Ausgestaltung des Bundesrechts abhängen. Bayern appelliert hierzu dringend an den Bund, auch weiter eine adäquate Pandemiebekämpfung zu ermöglichen. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung zum Samstag, 6. November geändert.

Der Freistaat Bayern hat im Kampf gegen die drastisch gestiegenen Corona-Infektionszahlen seine Krankenhaus-Ampel neu definiert. Die Ampel springt auf Gelb, wenn landesweit 450 Intensivbetten belegt sind, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung. Rot zeigt die Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten belegt sind.

 

Gelbe Ampel

Bereits bei Stufe Gelb treten zusätzlich Schutzmaßnahmen in Kraft, sagte Söder. Es werde auf FFP2-Masken umgestellt. Wo bisher die 3G-Regel galt – also Einlass nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete, gelte dann die 3G-plus-Regel (PCR-Test statt Schnelltest). Wo zuvor 3G-plus galt, gilt dann 2G (geimpft, genesen). Ausgenommen bleibe Einzelhandel und Personen-Nahverkehr. Bei 3G bleibe es etwa im Hochschulbereich und bei Ausbildungseinrichtungen.

 

Rote Ampel

Springe die Ampel auf Rot, gelte zum Beispiel die 3G-Regel am Arbeitsplatz. 2G werde deutlich ausgeweitet. Für die Gastronomie gelte dann flächendeckend die 3G-plus-Regel – es bedarf für den Restaurantbesuch Ungeimpfter, die nicht genesen sind, eines PCR-Tests.

Die Regelungen einer roten Krankenhaus-Ampel gelten auch für Hotspots, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 und eine Intensivbetten-Auslastung von mehr als 80 Prozent vorherrscht.

Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.

 

Quarantäne

Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Corona-Infektion bei einer engen Kontaktperson eines Infizierten erst nach dem Ende der durch Negativtest auf 5 Tage verkürzten Quarantäne festgestellt wurde. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat deswegen die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen auf mindestens 7 Tage erhöht. Für eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen wird darüber hinaus künftig die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfallen und die Quarantänedauer grundsätzlich 10 Tage betragen.

 

Die verschärften Regelungen im Überblick:

1. Gelbe Ampel:

 

2. Rote Ampel und Hotspot-Variante:

 

Ab 8. November – Maskenpflicht und regelmäßige Tests an Schulen

Zur Eindämmung der stark steigenden Zahl von Corona-Infektionen hat Bayern die vorübergehende Wiedereinführung der Maskenpflicht an Schulen beschlossen. Nach den Herbstferien müssen in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder Masken auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand getragen werden, wie das Kabinett am Mittwoch in München beschloss. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.

«Ab dem 8. November wird die Maskenpflicht im Unterricht und auf den sogenannten Begegnungsplätzen im Schulgebäude gelten, nicht dagegen aber unter freien Himmel, also im Pausenhof»,

erläuterte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Für die weiterführenden Schulen sind dann medizinische Masken vorgeschrieben, für die Grundschüler reichen Alltagsmasken.

Die Maskenpflicht im Unterricht war in Bayern erst Anfang Oktober aufgehoben worden. Doch die Corona-Infektionszahlen waren zuletzt in Bayern stark gestiegen. Über das Wochenende wurde ein Allzeithoch bei der Sieben-Tage-Inzidenz erreicht. Mehrere Landkreise und die Stadt Rosenheim in Oberbayern sowie der gesamte Regierungsbezirk Niederbayern hatten deshalb bereits die Notbremse gezogen und die Eindämmungsmaßnahmen in ihren Regionen verschärft. Söder hatte zu Beginn der Konferenz von einem harten Winter gesprochen. Allein 16 von 25 Hotspots aus Deutschland legen dabei in Bayern. Miesbach weist dabei einen Inzidenzwert von über 600 auf.

 

Corona-Zuschlag für Pflegepersonal und Krankenhäusern

Krankenhäuser und deren Beschäftigte sind durch das erneut hohe Aufkommen an COVID-19-Patienten vor besondere Herausforderungen gestellt. Zur Abmilderung wirtschaftlicher Nachteile der Krankenhäuser sowie zur besonderen Anerkennung der persönlichen Leistungen der Mitarbeiter wird mit Wirkung vom 1. November 2021 ein sechsmonatiges Hilfsprogramm im Umfang von 35 Mio. Euro mit folgenden Eckpunkten aufgelegt:

 

Der bayerische Ministerpräsident hält die Idee von einem möglichen „Freedom Day“ für eine „absurde Debatte“. Für einen solchen Tag hatte sich unter anderem der Vorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, ausgesprochen.

 

 

dpa/Bayerische Staatskanzlei/JM

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