Die Verlängerung des landesweiten Teil-Lockdowns wegen weiterhin hoher Corona-Infektionszahlen lässt den bayerischen Landtag am Freitag zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Zu Beginn wird Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wieder eine Regierungserklärung halten, anschließend folgen Aussprache und Antragsberatung.
Rechtlich bindend ist die Abstimmung über die eingebrachten Dringlichkeitsanträge der Fraktionen aber nicht, weil das Bundesinfektionsschutzgesetz zwar den Landesregierungen die Möglichkeit für eigene Corona-Verordnungen gibt, darin aber keine Gesetzgebungskompetenzen für die einzelnen Landtage vorgesehen sind. Der Debatte im Landesparlament dürfte sie dennoch mehr Gewicht geben – und umgekehrt der Staatsregierung zu zusätzlicher politischer Legitimation verhelfen.
Nach der Bund-Länder-Vereinbarung vom Mittwochabend hatte das bayerische Kabinett am Donnerstag die Verlängerung des Teil-Lockdowns und der strengen Kontaktbeschränkungen für den Freistaat beschlossen und teils noch nachgeschärft.
Unter anderem müssen demnach Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die Gastronomie zunächst bis mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben. Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten.
Private Treffen werden auf einen eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Über Weihnachten soll es aber Lockerungen geben: Vom 23. Dezember an bis «längstens» 1. Januar sollen Treffen «im engsten Familien- und Freundeskreis» möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Zudem sollen Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne müssen. Nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe soll eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden gelten.
Außerdem müssen in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 Schulklassen ab Klassenstufe acht künftig in der Regel geteilt werden, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Es soll dann auf Wechsel- oder Hybridunterricht umgestellt werden. Ausnahmen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Grundschulen und Kitas bleiben offen, auch bis zur siebten Klasse ändert sich nichts.
dpa