Di, 10.01.2023 , 10:56 Uhr

Frau stirbt bei Rettungsaktion - Verdacht auf fahrlässige Tötung

Sinzing: Polizeidurchsuchungen nach Todesfall bei Feuerwehreinsatz

Ende Juli im vergangenen Jahr ist es bei einem Feuerwehreinsatz zu einem tödlichen Unfall gekommen. Die Polizei ermittelt gegen mehrere Feuerwehrleute wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.

Acht Feuerwehrleute stehen im Verdacht, Schuld am Tod einer 75-Jährigen zu tragen. Deswegen hat die Polizei heute das Gebäude und Fahrzeuge der betroffenen Feuerwehren und zweier Beschuldigter durchsucht. Um Beweismittel zu sichern, wird auch Videomaterial ausgewertet. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren Lappersdorf und Kleinprüfening sind am 29. Juli vergangenen Jahres zu einem Einsatz in den Sinzinger Ortsteil Riegling gerufen worden. Dort mussten sie die ältere Dame aufgrund eines medizinischen Notfalls aus dem Obergeschoss eines Hauses retten. Weil die Patientin sehr übergewichtig war, musste sie in einer speziellen Trage aus dem Fenster abgeseilt werden. Dabei ist die Trage gekippt und die Seniorin fünf Meter in den Tod gestürzt. Weil der Verdacht besteht, dass die 75-Jährige von den Rettungskräften in eine falsche Position gebracht wurde und ein paar der Sicherheitsgurte nicht benutzt worden sind, wird gegen die Einsatzkräfte wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

JM

 

Meldung der Staatsanwaltschaft Regensburg

Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Regensburg ermitteln zwischenzeitlich gegen acht Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren Lappersdorf und Kleinprüfening wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes am 29.07.2022. Bei dem Einsatz kam eine 75-jährige Geschädigte im Rahmen einer Seilrettung durch einen ca. 5 m tiefen Sturz ums Leben. Am heutigen Tage durchsuchten Polizeibeamte Gebäude und Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren Lappersdorf und Kleinprüfening sowie bei zwei Beschuldigten, um Beweismittel zu sichern.

Wie berichtet kam es am 29.07.2022 in Sinzing/Ortsteil Riegling zu einem Feuerwehreinsatz, im Rahmen dessen eine 75-jährige Frau aus medizinischen Gründen mittels einer Seilrettung aus dem zweiten Obergeschoss eines Anwesens verbracht werden sollte. Hierbei waren sowohl Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Lappersdorf als auch der Freiwilligen Feuerwehr Kleinprüfening vor Ort. Um die Patientin abzuseilen, wurde diese im Obergeschoss des Hauses von Feuerwehrmitgliedern und Notfallsanitätern in eine Schleifkorbtrage verbracht, die im Anschluss abgeseilt werden sollte. Unmittelbar nachdem die Schleifkorbtrage an der Drehleiter freischwebend hängend das Dachfenster des Anwesens verlassen hatte, kippte die Schleifkorbtrage und die Geschädigte stürzte ca. 5 m tief zu Boden, wobei sie sich tödliche Verletzungen zuzog.

Im Rahmen erster Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Regensburg wurde insb. ein technisches Sachverständigengutachten eingeholt, im Rahmen dessen auch vorhandenes Bild- und Videomaterial ausgewertet wurde. Laut Sachverständigengutachten besteht der Anfangsverdacht, dass die Geschädigte bei der Rettung in falscher Position in die Schleifkorbtrage verbracht wurde, sodass sich der Kopf am Fußteil der Trage befand. Dies habe dazu geführt, dass sich der Schwerpunkt der Schleifkorbtrage an der Drehleiter hängend verlagerte, so dass die Geschädigte aus der Trage glitt und zu Boden stürzte. Zudem seien vier vorhandene quer verlaufende Sicherungsgurte nicht verwendet worden.

Aufgrund des Ergebnisses der Vorermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft Regensburg ein Ermittlungsverfahren gegen acht beteiligte Feuerwehrangehörige eingeleitet und beim Amtsgericht Regensburg die heute vollzogenen Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt. Ziel der Durchsuchungen ist die Sicherstellung von beweiskräftigen Unterlagen bzgl. des Einsatzes vom 29.07.2022, der Ausbildung der beteiligten Feuerwehrangehörigen und der Kommandostrukturen.

Die weiterhin laufenden Ermittlungen dienen der möglichst weitgehenden Aufklärung des Vorfalls, um feststellen zu können, ob und inwieweit einzelnen Beteiligten fahrlässiges Handeln zur Last gelegt werden kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen die Beschuldigten derzeit lediglich ein Anfangsverdacht besteht und für sie uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.

 

 

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