Di, 28.12.2021 , 10:13 Uhr

Silvester und Neujahr: Feuerwerksverbot auf Walhalla und Befreiungshalle

Am 31.12.21 und 1.1.22 gilt das Böllerverbot auch auf den Bayerischen Schlössern, Burgen und Residenzen. Dazu gehören auch die Walhalla in Donaustauf und die Befreiungshalle in Kelheim.

Die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besagt, dass zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt sind. Zudem werden das Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik an diesen Tagen auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen verboten. Dazu gehören auch große Teile der Regensburger Altstadt.

 

In diesem Zusammenhang weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass am 31. Dezember und am 1. Januar ergänzend zu den geltenden staatlichen bzw. kommunalen Regeln ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen. Die Schlösserverwaltung untersagt jedes Abbrennen dieser Gegenstände, insbesondere auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen. Darunter fallen auch chinesische Himmelslaternen. Diese sind nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verboten.

In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt. Die Zufahrtsstraße zur Befreiungshalle Kelheim ist von 18 Uhr bis 8 Uhr gesperrt, es ist ein Sicherheitsdienst im Einsatz.

Eine Übersicht aller Regelungen ist unter www.schloesser.bayern.de/ zu finden.

 

Neben der Pandemiebekämpfung dient diese Regelung auch der Verhütung einer erhöhten Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Diesbezüglich will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.

 

Die Bayerische Schlösserverwaltung appelliert außerdem an die Vernunft aller Bürger, die in der Nähe eines Schlosses den Jahreswechsel feiern wollen, und fordern diese auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden!

 

Bayerische Schlösserverwaltung / MB

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