Am Samstagabend gegen 20:30 Uhr wollte eine Polizeistreife in Siegenburg in der Mühlstraße einen Rollerfahrer anhalten, welcher ihnen zunächst entgegen kam, da dieser kein Kennzeichen an seinem Roller angebracht hatte. Dieser Rollerfahrer und eine dahinter fahrende Rollerfahrerin versuchten allerdings, sich zunächst der Kontrolle entziehen. Die Rollerfahrerin konnte jedoch kurz darauf angehalten werden.
Dabei wurde festgestellt, dass am Roller der 24-jährigen Rollerfahrerin aus Siegenburg ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2020 und dieses auch nicht für diesen Roller ausgegebene war. Desweitern war die Rollerfahrerin nicht in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und wies drogentypische Auffälligkeiten auf. Aus diesem Grund wurde eine Blutentnahme bei der Fahrerin veranlasst. Die Weiterfahrt wurde der Rollerfahrerin untersagt und der Roller sichergestellt.
Die Rollerfahrerin hat sich nun mit mehreren Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Straßenverkehr, Vergehen Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung auseinanderzusetzen.
Bei dem anderen Rollerfahrer handelt es sich um einen 26-Jährigen aus Siegenburg, welcher ebenfalls mit einer Anzeige wegen Fahren ohne Pflichtversicherung zu rechnen hat.
PM PI Mainburg / KH