Der Vorfall ereignete sich auf dem Gelände eines Supermarktes. Das Kind, das mit einem Roller unterwegs war, erlitt leichte Verletzungen. Trotz des glimpflichen Ausgangs der Situation hat der Vorfall rechtliche Konsequenzen.
Der jugendliche Fahrer, der aus dem westlichen Landkreis stammt, wird sich für seine Beteiligung an dem Unfall verantworten müssen. Ihm wird fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall vorgeworfen.
PI Mainburg / TR