Die elektrisch betriebenen Roller haben mittlerweile auch die Oberpfalz, insbesondere die Stadt Regensburg, erreicht. Um Verstöße gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung oder beispielsweise das Straßenverkehrsgesetz zu vermeiden, rät die Polizei, sich vor der Benutzung umfassend zu informieren.
„Radweg nicht benutzt, alkoholisiert gefahren, ohne gültige Versicherung unterwegs“ – dies sind nur einige Beispiele, die die Oberpfälzer Polizei bereits seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom 15.06.2019 feststellen musste, als sie Verkehrsteilnehmer mit E-Scootern kontrollierte. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung regelt die Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wie E-Roller oder Segways auf öffentlichen Straßen und wurde aufgrund des Aufkommens der E-Scooter vom Bund beschlossen.
Die Polizei wendet sich nun an die Bürgerinnen und Bürger, um Verhaltenstipps zu geben und rechtliche Hintergründe aufzuzeigen. Denn die Sicherheit der E-Scooter sowie das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer sollte in jedem Fall gewährleistet sein, unabhängig davon, wohin und aus welchem Grund die Fahrt mit einem E-Scooter erfolgt.
Was zeichnet einen E-Scooter aus?
Die Elektroroller sind sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge und dürfen maximal 20km/h schnell sein. Jeder dieser E-Roller besitzt eine Lenkstange, geeignete Beleuchtungseinrichtungen nach vorne und hinten sowie seitliche Rückstrahler, um die Sichtbarkeit zu gewährleisten. Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen sind charakteristisch.
Zu beachten ist, dass E-Scooter mit einer bauartbestimmten Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h nicht von den Privilegien der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfasst werden. Sie unterliegen den allgemeinen zulassungs- sowie fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen, so dass sie unter Umständen ein amtliches Kennzeichen benötigen und zum Führen eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Was muss ich beachten?
E-Roller mit maximal 20km/h unterliegen der Versicherungspflicht. Diese wird durch die Anbringung einer Versicherungsplakette nachgewiesen. Ein Führerschein zum Fahren ist nicht erforderlich, der Fahrer muss lediglich mindestens 14 Jahre alt sein.
Die Polizei weist insbesondere darauf hin, dass es sich bei den Elektrorollern um Kraftfahrzeuge handelt. Das bedeutet, dass sämtliche Vorschriften wie beispielsweise zu den Promillegrenzen oder der Nutzung elektronischer Geräte zur Kommunikation, ebenso wie beim Führen von Pkws gelten.
Wer also einen E-Scooter mit 0,5 Promille oder mehr fährt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz rechnen, die ein hohes Bußgeld, mehrere Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot zur Konsequenz hat. Ab 1,1 Promille liegt weiterhin keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat vor, welche mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Eine Straftat begeht auch, wer ab 0,3 Promille nicht mehr in der Lage ist, sicher am Verkehr teilzunehmen.
Für Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille.
Was kann ich tun, um Unfälle mit E-Scootern zu vermeiden?
Im letzten Jahr kam es bereits zu sechs Unfällen in der Oberpfalz, bei denen E-Scooter-Fahrer beteiligt waren. Glücklicherweise kam es dabei überwiegend nur zu leichten Verletzungen.
Zu einem guten Schutz trägt das Tragen eines Helmes bei. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings rät die Polizei wie auch beim Fahrradfahren dringend zu dieser Schutzmaßnahme.
Des Weiteren ist Folgendes zu beachten:
– Fahren Sie immer einzeln hintereinander, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
– Wenn vorhanden, benutzen Sie die Radwege! Gehwege sind nicht erlaubt.
– Nehmen Sie keine weiteren Personen auf dem E-Scooter mit.
– Bringen Sie keinen Anhänger an und hängen Sie sich auch selbst nicht an ein anderes Fahrzeug.
– Fahren Sie nicht freihändig.
Wie kann ich mich weiter informieren?
Bei den örtlichen Dienststellen erhalten Sie Flyer mit weiteren Verhaltenstipps, rechtlichen Bestimmungen, sowie Übersichten zu den jeweiligen Ahndungen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Beamten der Dienststellen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Auf unserer Homepage unter https://www.polizei.bayern.de/oberpfalz/schuetzenvorbeugen/verkehr/ und https://www.polizei.bayern.de/content/2/2/7/5/0/4/flyer_elektrokleinstfahrzeuge.pdf finden Sie weitere Informationen.
Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz