Mo, 25.08.2014 , 11:58 Uhr

Sechsstreifiger Ausbau der A3: Planfeststellungsverfahren läuft

Mit dem sechsstreifigen Ausbau der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof will die Autobahndirektion Südbayern die derzeit mangelhafte Qualität des Verkehrsablaufs und die hierdurch entstehenden Defizite im Hinblick auf die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt beheben. Der Verkehr auf der A 3 ist vor allem durch einen hohen Anteil an Schwerverkehr gekennzeichnet.

69.000 Autos an einem Tag – Verkehrssicherheit in Gefahr

Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge liegt im am stärksten belasteten Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Universität bei rund 69.000 Autos in 24 Stunden und damit über der Belastungsgrenze für einen vierstreifigen Querschnitt. Darüber hinaus liegt im genannten Abschnitt der Schwerverkehrsanteil mit rund 15.000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden bei durchschnittlich 21,4 %. Als Folgen der hohen Verkehrsbelastung insbesondere des überdurchschnittlichen Schwerverkehrsanteils ergeben sich beinahe täglich Stausituationen mit negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

 Regierung der Oberpfalz leitet Planfeststellungsverfahren ein – Pläne liegen ab dem 22.09 aus

Die Regierung der Oberpfalz hat jetzt das von der Autobahndirektion Südbayern beantragte Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof eingeleitet. Die Planunterlagen werden in den Rathäusern der Städte Regensburg und Neutraubling sowie der Gemeinden Barbing, Mintraching, Pentling und Pfatter ab dem 22.09.2014 einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Die näheren Einzelheiten zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen gegen die Planung zu erheben, geben die angeführten Kommunen noch ortsüblich bekannt. Private Betroffene können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von weiteren zwei Wochen Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei den auslegenden Kommunen oder bei der Regierung erheben. Die Planunterlagen sind zudem ab dem 22.09.2014 auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz unter www.regierung.oberpfalz.de unter „Bau und Planung“ abrufbar. Gültig und verbindlich sind die öffentlich ausliegenden Unterlagen. Aus rechtlichen Gründen können Einwendungen nicht mit E-Mail eingereicht werden.

MK/ pm

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