Sa, 13.04.2019 , 16:02 Uhr

Sea-Eye: "Alan Kurdi" darf anlegen

Am Samstagmorgen erklärte der maltesischen Premierminister Joseph Muscat, dass die 64 Geretteten der „Alan Kurdi“ auf 4 EU Mitgliedsstaaten verteilt werden, das Schiff selbst aber nicht in den Hafen von Malta einfahren dürfe. Damit endet die Seeblockade der „Alan Kurdi“ am 11 Tag nach der Rettung in internationalen Gewässern vor Libyen. 

Die EU Kommission vermittelte zwischen Malta und 4 weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Während der Verhandlungen durften die Geretteten das Sea-Eye Schiff nicht verlassen. „Es ist einfach nicht erklärbar, warum es notwendig war, dass die Leute während der langen Verhandlungen an Bord bleiben mussten, während Regierungen über 64 Einzelschicksale verhandelten.“ sagt Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e.V. In der Presseerklärung am Morgen spricht die maltesische Regierung von erneutem Druck, der auf Malta ausgeübt worden ist. „Für diese Umdeutung der Wirklichkeit fehlt uns bei Sea-Eye jedes Verständnis. Was ist denn mit dem Druck, den 64 Menschen in Seenot auf einem Schlauchboot aushalten? Was ist mit dem Druck, der elf Tage auf unsere Crew und 64 gerettete Menschen ausgeübt worden ist?“ sagt Isler weiter.

Aus Erklärungen der maltesischen Regierung als auch aus dem Schriftverkehr mit der maltesischen Rettungsleitstelle geht hervor, dass man der Meinung ist, dass die „Alan Kurdi“ einen tunesischen Hafen hätte ansteuern müssen. „Uns ist nicht bekannt, dass die italienische Küstenwache oder die maltesische Army jemals aus Seenot gerettete Menschen nach Tunesien brachte. Wir verstehen nicht, warum man uns immer wieder so einen Rechtsbruch aufzwängen möchte.“ sagt Jan Ribbeck, Einsatzleiter bei Sea-Eye e.V. Tatsächlich bezog die „Alan Kurdi“ während ihres gesamten Einsatzes alle Rettungsleitstellen in ihre Kommunikation ein. „Wir haben jederzeit transparent und umfassend kommuniziert. Unsere Handlungen leiten sich aus den Verpflichtungen des internationalen Rechts ab, dem  wir uns in den vergangenen drei Wochen offenbar allein verpflichtet fühlten.“ sagt Ribbeck weiter. Die Vereinsleitung von Sea-Eye e.V. steht klar vor Kapitän und Crew der „Alan Kurdi“.

Die dritte Beobachtungsmission der „Alan Kurdi“ zeigte auf, dass die Libysche Küstenwache in mehreren Seenotfällen handlungsunfähig oder unwillig war. An Bord der „Alan Kurdi“ gab es 64 menschliche Beweise für deren Unfähigkeit. Bis heute gibt es keine Antworten auf Anrufe und Emails des Sea-Eye-Schiffes. Darüber hinaus werden noch heute 2 Schlauchboote vermisst, nach denen niemand gesucht hat. 8 Menschen ertranken in den vergangenen Tagen, weil die Libysche Küstenwache erst von anderen Rettungsleitstellen auf einen Seenotfall in deren Zuständigkeitsbereich aufmerksam gemacht werden musste. „Wenn man Libyen die Verantwortung für eine Such- und Rettungszone gibt, dann muss man sicherstellen können, dass Libyen dieser Verantwortung gerecht werden kann. Aktuell ist das nicht der Fall. Wer also ist verantwortlich?“ fragt Isler. Die Realität zeichnet ein anderes Bild, als die Wirklichkeit, die europäische Politiker zu zeichnen versuchen. Wenn Libyen diese Zuständigkeit nicht wahrnehmen kann, dann hat Europa ein Such- und Rettungszone geschaffen, für die niemand mehr Verantwortung trägt. „Streng genommen müsste die IMO dieses Seegebiet als Todeszone deklarieren und nicht als SAR Zone, denn es gibt kein tödlicheres Seegebiet auf der Erde, als vor Libyen.“ sagt Isler weiter.

64 Menschen sind diesem Schicksal entkommen. Über ihre Zukunft kann man nur spekulieren. Sicher weiss man, dass sie für den Moment weiterleben werden. Ihr Leben liegt nun in den Händen jener Menschen, die 10 Tage benötigten, um über einfache, grundsätzliche und humanitäre Fragen zu verhandeln.

 

Pressemitteilung von Sea-Eye

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