Das Landratsamt des Landkreises Regensburg informiert über die aktuellen Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest. Nach der erlassenen Allgemeinverfügung habe es verstärkt Nachfragen gegeben, ob Gartenvögel nach wie vor gefüttert werden dürften. Das Landratsamt stellt klar: Das Fütterungsverbot beziehe sich lediglich auf Wildvögel. Dazu zählen Hühnervögel, Eulen oder Greifvögel. Damit dürfen Enten und Gänse derzeit nicht gefüttert werden. Gartenvögel wie Meisen oder Spatzen hingegen schon.
Bisher sind noch keine mit der Vogelgrippe infizierten Tiere im Landkreis Regensburg aufgetreten. Deshalb gilt im Landkreis auch noch keine Stallpflicht, jedoch gelten strenge Sicherheisvorschriften. Die einzelnen Landkreise haben Allgemeinverfügungen erlassen, um sich gegen die sich in Bayern ausbreitende Vogelgrippe zu schützen.
MF
Gartenvögel wie Meisen, Spatzen, Amseln oder Rotkehlchen dürfen weiterhin gefüttert werden. Das meldet das Landratsamt Regensburg, nachdem aufgrund der Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest verstärkt Nachfragen kamen. Das Fütterungsverbot bezieht sich nur auf Wildvögel wie Hühnervögel, Puten, Greifvögel, Eulen und Wassergeflügel. Nicht mehr gefüttert werden dürfen damit auch die Enten und Gänse in den Seen und Flüssen des Landkreises, da sie unter die Wildvogeldefinition der Geflügelpest-Schutzverordnung fallen.
Mit einer Allgemeinverfügung wappnet sich der Landkreis gegen die hochansteckende Vogelgrippe, die sich nun auch in Bayern ausbreitet. Seit Dienstag, 2. Februar 2021, gelten strenge Sicherheitsvorschriften auch für Geflügelhalter mit kleineren Beständen bis zu 1 000 Stück Geflügel – nicht nur für große Zuchtbetriebe. Eine Stallpflicht ist aktuell damit noch nicht verbunden, da bis jetzt keine infizierten Wild- oder Nutzvögel im Landkreis Regensburg nachgewiesen wurden. Nachlesbar ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes, Bürgerservice, Veterinärwesen.
In den letzten Jahren ist in Bayern das Halten von Hühnern als Haustiere in Privathaltung immer beliebter geworden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat nun eine Broschüre aufgelegt, die die wesentlichen veterinärrechtlichen Vorgaben für diese Privathaltungen zusammenfasst. Hobby-Hühnerhalter erhalten hier die grundlegenden Informationen für eine ordnungsgemäße Tierhaltung. Die Broschüre steht auf der LGL-Homepage zur Bestellung und zum Download bereit:
https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lgl_vet_00001.htm
Auch für private Geflügel-Halter besteht eine Meldepflicht, so der Hinweis des Veterinäramtes. Wer seine privaten Hühner, Gänse oder Enten noch nicht angemeldet hat, kann das tun per Email an veterinaeramt@lra-regensburg.de oder telefonisch, 0941 4009-520.
Pressemitteilung Landkreis Regensburg