Am 18. Mai befuhren zwei Männer im Alter von 51 Jahren und 41 Jahren mit ihren Fahrrädern einen Feldweg von Zaitzkofen in Richtung Eggmühl. Da beide alkoholisiert waren, stürzten die beiden Fahrradfahrer und zogen sich zum Teil schwere Verletzungen zu. Beide wurde in umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Gegen beide Personen wurde strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet und eine Blutentnahme durchgeführt.
Für Radfahrer liegt die Grenze, ab der absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, bei 1,6 Promille. Auch Radfahrer müssen, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommen sollte, ab 1,6 Promille mit einem Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.
Bei einem Verkehrsunfall oder beim Radfahren mit Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit), macht sich auch ein Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar.
Sollten Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde diese nach Abschluss des Strafverfahrens wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entziehen. Die Mindestwartezeit bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis beträgt in der Regel 6 Monate. Die Anordnung einer MPU ist bei Radfahrern möglich.
Egal ob Auto, Motorrad oder Fahrrad: Wenn Sie noch fahren wollen oder müssen, lassen Sie die Finger von Alkohol, Medikamenten oder Drogen!
PI Neutraubling / MB