Bayern startet im Bund einen weiteren Vorstoß zur Verschärfung von Sicherheitsgesetzen. Das Kabinett brachte am Dienstag mehrere Bundesratsinitiativen auf den Weg – etwa zu einer leichteren Anwendung des sogenannten genetischen Fingerabdrucks. Hier sollen die Hürden so abgesenkt werden, dass quasi die gleichen Regeln gelten würden wie für den klassischen Fingerabdruck. «Schon beim Verdacht einer Straftat und der Gefahr einer Wiederholungstat sollten unsere Strafverfolgungsbehörden – unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs – einen genetischen Fingerabdruck nehmen können», erklärte Justizminister Winfried Bausback (CSU) nach der Sitzung.
Mit weiteren Bundesratsinitiativen will Bayern erreichen, dass Verfassungsschutz und Justiz mehr Befugnisse bekommen, etwa bei der Nutzung von Telekommunikationsdaten, der Online-Durchsuchung und der Überwachung von sogenannten Messenger-Diensten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll künftig auch bei unter 14-Jährigen tätig werden dürfen, um einer möglichen Radikalisierung vorzubeugen.
Zudem soll Terrorkämpfern, die sich im Ausland an Konflikten beteiligen oder die sich von einer Terrormiliz ausbilden lassen, die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden – wenn die Betroffenen neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Dafür fordert Bayern eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler kritisierte, die Staatsregierung lasse jedes Augenmaß vermissen. Den genetischen mit dem klassischen Fingerabdruck gleichzusetzen und bei jeder Straftat, sei sie auch noch so unbedeutend, zuzulassen, sei kriminalpolitisch nicht erforderlich, unverhältnismäßig und zudem ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. «Das angebliche Sicherheitsplus für die Bürgerinnen und Bürger entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Übergriff des Staates auf intimste Daten der Bürgerinnen und Bürger», kritisierte Schindler.
dpa/MF