Bayerns einstiger Chef-Denkmalpfleger muss dem Freistaat laut einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) rund 730.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der VGH bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Regensburg von Januar 2019 und lehnte den Berufungsantrag ab. Der Beschluss ist unanfechtbar, teilte der VGH bereits Ende Dezember mit. Mehrere Medien berichteten über das Urteil.
Nach Überzeugung der Richter hatte der ehemalige Generalkonservator Egon Greipl als Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege zahlreiche Arbeitsverträge mit Mitarbeitern geschlossen, ohne dafür Beiträge an die Sozialkassen abzuführen. Der Freistaat musste das Geld an die Renten- und Krankenkassen sowie die Arbeitslosenversicherung nachzahlen – und klagte gegen seinen ehemaligen Spitzenbeamten.
Das Verwaltungsgericht Regensburg entschied vor drei Jahren, dass Greipl die rund 730 000 Euro übernehmen muss und warf ihm unter anderem eine grob fahrlässige Dienstpflichtverletzung vor. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Greipl war von 1999 bis 2013 Leiter des bayerischen Denkmalamtes.
dpa/MB