Bis auf Weiteres können Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges in ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, auch innerhalb des RVV-Gebietes kostenlos alle Busse und Bahnen nutzen.
Die Regelung einer freien Fahrt gilt für alle Nahverkehrszüge (Regionalbahn, Regionalexpress) und Busse im Gebiet des RVV.
Als Fahrausweis dienen entweder sogenannte „helpukraine-Tickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn ausgestellt werden oder auch ein gültiges Ausweisdokument – z. B. ein ukrainischer Reisepass, eine ukrainische ID-Karte bzw. ein anderer Ausweis, der den Wohnsitz in der Ukraine belegt.
RVV / MB