Bei unsportlichem Verhalten können die Schiedsrichter ab sofort auch Trainer und Vereinsoffizielle in allen bayerischen Amateurspielklassen mit einer roten Karte vom Platz schicken (Innenraumverbot).
Die unabhängige BFV-Sportgerichtsbarkeit entscheidet im Anschluss über den Zeitraum des Innenraumverbots. Wird ein Trainer oder Offizieller des Platzes verwiesen, bleibt er – analog zur Regelung für Spieler – bis zum Erlass des Sportgerichtsurteils für Spiele der gleichen Wettbewerbsform (Fußball-, Futsal- oder Beachsoccer-Spiel) gesperrt und erhält ein Innenraumverbot. 30 Minuten vor dem angesetzten Spieltermin bis 30 Minuten nach dem Abpfiff des Spiels dürfen sich die gesperrten Trainer/Offiziellen nicht in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel, im Kabinengang sowie im Stadioninnenraum aufhalten. Untersagt ist in diesem Zeitraum sowohl der unmittelbare wie auch der mittelbare Kontakt zur Mannschaft.
Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat in seiner Sitzung am vergangenen Wochenende mit einer Anpassung von Paragraf 40, Absatz 3, Satz 1 in der Rechts- und Verfahrensordnung die entsprechende rechtliche Grundlage für die Umsetzung der modifizierten Fußballregeln des International Football Association Board (IFAB) geschaffen.
Die Unparteiischen haben fortan auch die Möglichkeit, den Trainer mit der roten Karte stellvertretend des Innenraums zu verweisen, wenn der Regelverstoß eines/einer Vereinsoffiziellen oder aktuell nicht eingesetzten/eingesetzter Spielers/Spielerin zwar eindeutig einer Mannschaft, aber nicht einer konkreten Person zugeordnet werden kann. Die Unparteiischen haben sowohl die Möglichkeit, ein Vergehen zunächst mit einer gelben Karte als Verwarnung zu ahnden oder bei größeren Regelverstößen direkt die rote Karte zu zeigen.