Update, 07.12: Landratsamt gibt weitgehende Entwarnung!
Die Laboruntersuchungen haben gezeigt, dass es sich bei dem in dem Geflügelbetrieb festgestellten Erreger um die niedrig pathogene Variante des Influenza-Erregers vom Subtyp H5N2 handelt. Auch bei dieser Variante der Vogelgrippe besteht immer die Gefahr einer Weiterentwicklung zu einer für Vögel hoch ansteckenden Krankheit. Deswegen wurde auch die Keulung des Tierbestandes auf dem betroffenen Geflügelhof durchgeführt, die im Verlauf des heutigen Montag abgeschlossen wird. Nach Abschluss der Maßnahme stehen umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten an.
Zum Schutz aller kommerziellen und privaten Geflügelhaltungen ist es nun ausreichend, in einem Umkreis von mindestens 1000 Metern um das betroffene Anwesen ein Sperrgebiet einzurichten. Die Sperrzone von 3 km sowie die Beobachtungszone von 10 km sind damit nicht notwendig.
In diesem Sperrgebiet, das ab sofort gilt, werden Amtstierärzte in den Geflügelhaltungen vor Ort Daten erheben, klinische Untersuchungen durchführen und Proben für virologische Laboruntersuchungen entnehmen. Darüber hinaus gelten noch Beschränkungen für die Geflügelhaltungen im Sperrgebiet. Dort gehaltenes Geflügel und von diesen gewonnene Produkte dürfen den jeweiligen Standort der Tierhaltung nicht verlassen. Für Geflügelhalter gelten besondere Hygieneanforderungen (Desinfektionsmaßnahmen, Schutzkleidung) bei der Versorgung ihrer Tiere und die Verpflichtung, auffällige Feststellungen im Geflügelbestand sofort beim Veterinäramt im Landratsamt Cham anzuzeigen. Soweit Geflügelhalter in diesem Gebiet ihrer Meldepflicht beim Veterinäramt am Landratsamt Cham noch nicht nachgekommen sind, wird gebeten, dies unter der Telefonnummer 09971/78-224 unverzüglich nachzuholen.
Aussagen über die weitere Entwicklung können erst nach Abschluss der Untersuchungen im Sperrgebiet getroffen werden. Das Landratsamt weist nochmal darauf hin, dass von dem gefundenen Erreger keine wesentlichen Gefahren für den Menschen ausgehen. Beim Umgang mit Geflügelfleisch und Eiern sind die Einhaltung der ohnehin empfohlenen Hygienemaßnahmen für Geflügelprodukte ausreichend.
In einem Geflügelbetrieb in Roding (Landkreis Cham) ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Allerdings handelt es sich nicht um die für den Menschen gefährliche Form H5N1. Wie gefährlich der Ausbruch der Krankheit für die Tiere in umliegenden Betrieben ist, wurde noch nicht endgültig geklärt.
Am frühen Sonntagmorgen war mit der Tötung von 12.900 Tieren begonnen worden. Friedrich Schuhbauer, Sprecher des Landratsamtes Cham, erklärte am Sonntag: "Noch handelt es sich um einen amtlichen Verdacht. Aber der reicht aus, dass die betroffenen Tiere getötet werden müssen." Heute Abend fand im Landratsamt eine Pressekonferenz statt. Das Ergebnis: Es handelt sich nicht um den gefährlichen H5N1-Virus. Der in Roding festgestellte Virus betrifft nur Tiere und ist nicht gefährlich für Menschen. Ob es sich um eine hochpathogene Form handelt, ist noch nicht bekannt.
Es handelt sich nicht um das gefährliche H5N1-Virus, sondern um den H5N2-Virus", so Dr. Franz Wiesenreiter (Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Cham)
Nur wenige Hundert Meter Luftlinie von der betroffenen Geflügelfarm entfernt, befindet sich ein Eier-Großhandel. Ob der Vogelgrippe-Fall auch Konsequenzen auf die Produktion des Eierhändlers hat, konnte auf der Pressekonferenz noch nicht endgültig beantwortet werden. "In den den kommenden Stunden, wird gemeinsam mit dem Firmenchef über weitere Maßnahmen gesprochen, so der Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Cham
"H5N2-Virus spielt bei der Erkrankung von Menschen keine wesentliche Rolle - es ist nicht gefährlich für den Mensch!", so Dr. Thomas Engert (Gesundheitsamt Cham)
Das Landratsamt Cham veröffentlicht aktuelle Fotos vom betroffenen Hof in Roding. Die vielen Einsatzkräfte werden vor Ort mit dem Nötigsten versorgt.
Es handle sich um Legehennen, Enten, Gänse und Puten. Den Hof dürfen zunächst nur besonders geschützte Fachleute betreten, ein weiter reichendes Sperrgebiet wurde fürs Erste nicht eingerichtet. Bei einer Routinekontrolle hatte sich der Verdacht auf Geflügelpest ergeben. In den kommenden zwei bis drei Tagen müssen Fachleute feststellen, um welchen Erreger es sich genau handelt. Sollte es ein gefährlicher Erreger sein, muss das Landratsamt einen größeren Sperrbezirk mit einem Umkreis von 3 km verhängen. Dann sind womöglich weiter Maßnahmen fällig.
Geflügelpest, Vogelgrippe, Hühnerinfluenza - die Tierseuche hat mehrere Namen. Der historisch entstandene Begriff Geflügelpest unterstreicht die Schwere der Krankheit - «Pest» steht umgangssprachlich für einen Seuchenzug mit zahlreichen Todesfällen, unabhängig vom Erreger. Da die Erreger der klassischen Geflügelpest Grippeviren sind, haben sich die Tiermediziner international auf die Bezeichnung Aviäre Influenza geeinigt, übersetzt «Vogelgrippe». Je nach betroffener Geflügelart wird auch von beispielsweise Hühner-, Gänse- oder Enteninfluenza gesprochen.
Die aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine für Hausgeflügel hochansteckende Krankheit, die insbesondere bei Hühnern und Puten durch schwere Krankheitsverläufe gekennzeichnet ist. Hervorgerufen wird die Vogelgrippe durch verschiedene Grippevirusstämme. Der Subtyp H5N1 kann auch bei Menschen eine Influenzaerkrankung auslösen. Weitere Informationen hierzu hat das BfR bereits im Jahr 2004 veröffentlicht (http://www.bfr.bund.de/cm/208/ gefluegelpest_infektionsrisiko_fuer_den_verbraucher_durch_lebensmittel.pdf). Auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.bund.de), des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz (www.bmelv.bund.de) finden sich hierzu weitere wertvolle Hinweise.
Das Landratsamt Cham ein Bürgertelefon zu gesundheitlichen Fragen eingerichtet. Es ist unter der Telefonnummer 09971 / 78-450 erreichbar und zwar heute, 6.12.2015, bis 18 Uhr und ab Montag während der üblichen Bürozeiten.
06.12.2015 RH, ML