Stellen Sie sich vor, Sie sind mit dem Auto innerorts unterwegs. Sie fahren konstant mit 50 km/h und verringern Ihre Geschwindigkeit auch nicht, während Sie an einer Bushaltestelle vorbeifahren, an der ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage steht. Als Sie schon fast an dem Bus vorbei sind, läuft plötzlich ein Kind vor Ihnen auf die Straße.
Viele Verkehrsteilnehmer haben erhebliche Unsicherheiten, wie sie sich beim Vorbeifahren an Bushaltestellen richtig verhalten. Daher sind im Folgenden die wichtigsten Punkte aufgelistet:
- Hält ein Linien- oder Schulbus an einer Bushaltestelle, darf an diesem grundsätzlich nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Es ist jederzeit damit zu rechnen, dass aussteigende Fahrgäste, insbesondere Schulkinder, ohne Rücksicht auf die Straße laufen. Dieselbe Regelung gilt auch für den Gegenverkehr. Nur wenn die beiden Fahrspuren beispielsweise durch einen Grünstreifen räumlich voneinander getrennt sind, entfällt diese Regelung für den Gegenverkehr.
- Sobald ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Bushaltestelle hält, dürfen die Verkehrsteilnehmer nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Unter Schrittgeschwindigkeit versteht man dabei eine Geschwindigkeit von 4 bis maximal 7 km/h. Zudem ist ein ausreichender Abstand zu dem Bus zu halten. Wenn ein Überholen zu gefährlich ist oder Fahrgäste die Fahrbahn betreten, muss angehalten werden. Auch diese Regelung gilt für den Gegenverkehr.
- Fährt ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf eine Bushaltestelle zu und hat noch nicht angehalten, gilt ein absolutes Überholverbot. Der Busfahrer signalisiert damit, dass es sich um eine besonders gefährliche Bushaltestelle handelt und erhöhte Vorsicht geboten ist.
- Will ein Bus die Haltestelle wieder verlassen, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer dem Bus die Abfahrt ermöglichen. Gegebenenfalls müssen die anderen Verkehrsteilnehmer auch stehen bleiben, denn der Bus hat Vorrang.
Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann Ihnen schnell ein Bußgeld drohen. Bei nur geringfügigen Verstößen beläuft sich dieses auf 15 €. Bei schwerwiegenderen Verstößen und einer zusätzlich stark überhöhten Geschwindigkeit können Ihnen dagegen ein Bußgeld von bis zu 950 €, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot drohen.
Kommt es – wie im eingangs erwähnten Beispiel – tatsächlich zu einem Zusammenstoß mit dem Kind, kann Ihnen darüber hinaus fahrlässige Körperverletzung oder sogar fahrlässige Tötung vorgeworfen werden.
Halten Sie sich deshalb an die Verkehrsregeln und bleiben Sie im Bereich von Haltestellen immer wachsam!
Landratsamt Kelheim