Die Personen, die sich als Mitarbeiter eines national agierenden Telekommunikationsdienstleisters ausgeben, behaupten, ein Angebot in Zusammenarbeit mit der REWAG anbieten zu können und wollen deshalb Unterlagen der Kunden sehen. Die REWAG hat mit einer solchen Aktion nichts zu tun. Vielmehr rät sie generell von Geschäften an der Haustür und am Telefon ab.
Grundsätzlich sind Haustürgeschäfte nicht verboten. Die Angebote und Beratungen müssen aber seriös ablaufen. Verbraucherschutzorganisationen warnen regelmäßig vor dieser Art Geschäfte. Auch die REWAG rät generell von Geschäften an der Haustür und am Telefon ab. Sie bittet ihre Kunden, sich bei solchen Vorfällen an die Mitarbeiter des REWAG Telefon-Service zu wenden. Dieser ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 Uhr bis 14 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 601 601 0 erreichbar. Ist der Vertrag an der Haustür bereits zustande gekommen, haben die Verbraucher in der Regel ein zweiwöchiges Widerspruchsrecht, das sie in Anspruch nehmen können. Die REWAG empfiehlt den Betroffenen, bei unseriösen Besuchen Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
PM REWAG