Die Vermieterin einer Ferienwohnung wurde mit einem Sachverhalt bei der Polizei vorstellig, der eine neue Ausprägung einer bekannten Betrugsmasche darstellt. Bei ihr wurde für einen längeren Zeitpunkt eine Ferienwohnung reserviert, für die Bezahlung wurde ein Scheck mit einer größeren Summe übersandt. Nach einiger Zeit erfolgte eine Bitte um Zurücküberweisung des Betrags, da der „Urlaub“ aufgrund einer persönlichen Tragödie nicht angetreten werden könne, die Wohnung somit nicht mehr benötigt würde. Da die Geschädigte jedoch schon vorher bei ihrer Bank vorstellig wurde, wusste sie bereits, dass der Scheck nicht gedeckt und vermutlich gefälscht war. Aus diesem Grund scheiterte der Versuch, sie um ihr Geld zu bringen.
PI Regenstauf