Fast 16 Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin im niederbayerischen Kelheim hat der Täter Verfassungsbeschwerde gegen die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung eingelegt. Sein Rechtsanwalt Adam Ahmed bestätigte am Montag einen Bericht der Münchner «Abendzeitung». Sein Mandant hatte im Sommer 1997 als 19-Jähriger eine Joggerin erwürgt und sich anschließend an der Leiche vergangen. Nach Verbüßung der maximalen Jugendstrafe von zehn Jahren hatte das Landgericht Regensburg 2008 Sicherungsverwahrung verhängt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht dies für verfassungswidrig erklärt hatte, musste der Fall neu verhandelt werden.
Das Landgericht ordnete im vergangenen Sommer erneut die Verwahrung an, da eine «hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten» vorliege. Die Kammer folgte den Diagnosen der Gutachter, nach denen der heute 34-Jährige unter sexuellem Sadismus leidet. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Verurteilen im März zurückgewiesen.
Nun muss sich erneut das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigten. Für Rechtsanwalt Ahmed ist die Beschwerde aber lediglich ein Zwischenschritt. Er plant den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzuschalten.
dpa 15.04.2013