Auf privaten Flächen ist das Böllern zwar prinzipiell erlaubt, doch muss unbedingt darauf geachtet werden, dass ausreichend Platz – auch nach oben – zur Verfügung steht. Um schwere Unfälle zu vermeiden, warnt die Stadt dringend davor, Feuerwerkskörper in engen Hinterhöfen oder gar auf Balkonen zu zünden.
Informationen zum Ansammlungsverbot
Gemäß 15. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) weist die Stadt außerdem darauf hin, dass zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt sind.
Im Stadtgebiet Regensburg werden daher folgende öffentliche publikumsträchtige Verkehrsflächen für Ansammlungen gemäß § 14 Absatz 4 Satz 3 der 15. BayIfSMV (Ansammlungsverbot) festgelegt: