Di, 20.02.2024 , 15:40 Uhr

Regensburg: Zweifel an mutmaßlicher Vergewaltigung bei Römermauer

Die Ermittler haben Zweifel an der zweiten mutmaßlichen Vergewaltigung an der Römermauer in Regensburg. Zu diesem Ergebnis ist auch der Richter heute gekommen und hat die Haftbefehle gegen die beiden Tatverdächtigen aufgehoben.

Wie die Polizei mitteilt, gab es auch an der Römermauer in Regensburg wohl keine Vergewaltigung. Das hätten die Aussagen der Tatverdächtigen im Zusammenhang mit den Auswertungen weiterer Beweismittel, vor allem durch die Videoaufzeichnungen am Bahnhof, ergeben. Zu dieser Ansicht ist auch der Richter gekommen und hat die Haftbefehle gegen beide Tatverdächtige aufgehoben.

Die mutmaßlich erste Vergewaltigung im Fürst-Anselm-Park hatte sich während der Ermittlungen auch als nicht richtig erwiesen.

 

 

Mitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz

Am Donnerstag, den 25. Januar 2024, kam es bei der Römermauer in der Nähe des Ernst-Reuter-Platzes zu einem Sexualdelikt. Die Videoüberwachung am Bahnhof führte zur Festnahme zweier Tatverdächtiger, gegen welche am 26. Januar 2024 Untersuchungshaftbefehle erlassen wurden.

Am Donnerstag gegen 19:45 Uhr teilten zwei Passanten über den Polizeinotruf Hilferufe bei der Römermauer in der Nähe des Ernst-Reuter-Platzes mit. Zudem gaben sie an, dass eine männliche Person geflüchtet sei. Die nach nur zwei Minuten vor Ort eintreffende Streife konnte eine 29-jährige Frau antreffen, welche angab, durch zwei Männer vergewaltigt worden zu sein. Bei der sofort eingeleiteten Fahndung im nahen Umfeld der Tatörtlichkeit konnten die beiden Täter nicht mehr festgestellt werden, wurden aber im Nachgang ermittelt und festgenommen. Das Amtsgericht Regensburg erließ am 26.01.2024 zwei Untersuchungshaftbefehle gegen die beiden tunesischen Tatverdächtigen.

Am heutigen Tag fand beim Amtsgericht Regensburg eine Haftprüfung statt. Nachdem mittlerweile die Einlassungen der beiden Tatverdächtigen vorlagen, hob der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Regensburg die Haftbefehle auf. Die beiden Männer gaben an, dass die Handlungen im Einvernehmen mit der 29-Jährigen stattgefunden hätten. Die nun vorliegenden Angaben der Tatverdächtigen sowie die Auswertung der weiteren Beweismittel insbesondere die Sichtung der Videoaufzeichnungen am Bahnhof führten zur Entscheidung des Richters. Laut Beschluss des Amtsgerichtes Regensburg ist ein dringender Tatverdacht derzeit nicht mehr gegeben.

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Regensburg werden die Ermittlungen zur Aufklärung der Tatumstände fortsetzen.

 

 

PP Oberpfalz / MB

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