Di, 31.01.2023 , 16:53 Uhr

Anmeldeschluss ist der 1. März 2023

Regensburg: Wer will Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden?

Derzeit erstellt die Stadt Regensburg, Amt für Jugend und Familie, die Vorschlagslisten der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter, die ihr Amt grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern ausüben.

Gesucht werden deutsche Bürgerinnen und Bürger, die in Regensburg wohnen, am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Dies gilt auch für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind oder die in Vermögensverfall geraten sind.

Jugendschöffinnen und -schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Jugendschöffinnen und -schöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das verantwortungsvolle Amt einer Jugendschöffin, eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Folgende Angaben werden von den Bewerberinnen und Bewerbern benötigt:

Familienname, Geburtsname, Vorname(n), Geburtsdatum und Geburtsort, Familienstand, Anschrift, Beruf, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (soweit vorhanden) sowie kurze Angaben über die erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung und Zeiten einer früheren (Jugend-)Schöffentätigkeit.

Schriftliche oder persönliche Anmeldungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen können bei der Stadt Regensburg, Amt für Jugend und Familie, Bruderwöhrdstraße 15, 93055 Regensburg, abgegeben werden. Rückfragen und Anforderung von Bewerbungsformularen sind telefonisch unter (0941) 507-1513 oder per E-Mail an jugendamt@regensburg.de möglich.

 

Anmeldeschluss ist der 1. März 2023.

Informationen zur Jugendschöffenwahl sowie ein Bewerbungsvordruck können auch unter www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/jugend-und-familie/jugendschoeffenwahl-2023 abgerufen werden.

Für die Tätigkeit als Schöffe am Amtsgericht, zu dem sich Bürgerinnen und Bürger ebenfalls für die Wahlperiode 2024 bis 2028 bewerben können, informiert gerne das Wahlamt der Stadt Regensburg im Bürgerzentrum, D.-Martin-Luther-Straße 1, 93047 Regensburg unter Telefon (0941) 507-2030 und -2034 oder per E-Mail an wahl@regensburg.de.

 

Stadt Regensburg

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