Sa, 19.06.2021 , 08:02 Uhr

Polizei mahnt: kein Alkohol oder Drogen!

Regensburg: viele Unfälle mit E-Scootern

Immer häufiger sieht man die Elektroroller durch die Straßen flitzen. Doch manchen ist wohl nicht klar, dass sie auch ganz schön gefährlich sein können. Ein 30-Jähriger schwebt in Lebensgefahr.

Im Laufe des gestrigen Freitags kam es im Stadtgebiet Regensburg zu einer Häufung von Vorfällen mit „E-Scooter“ Fahrern.

Der tragischste Vorfall ereignete sich gegen 10.30 Uhr in der Hornstraße. Ein 30-jähriger Führer eines solchen Elektrokleinstfahrzeuges kam alleinbeteiligt zu Sturz und erlitt dabei schwere Kopfverletzungen. Es kann aktuell nicht ausgeschlossen werden, dass er an den Unfallfolgen versterben wird. Er trug keinen Helm. Ob er unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gestanden ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Zwei weitere „E-Scooter“ Fahrer wurden in der Nacht von Freitag auf Samstag alkoholisiert im Stadtgebiet angetroffen. In einem Fall wurde eine Strafverfahren gegen einen 20-jähriger Regensburger mit 1,46 Promille wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Ein 38-jähriger Regensburger war mit 0,78 Promille auf einem Elektrokleinstfahrzeug unterwegs. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.

Ein 34-jähriger „E-Scooter“-Fahrer fiel den Beamten aufgrund seiner unsicheren Fahrweise auf. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er Betäubungsmittel mitführte und wohl auch unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln dieses Kraftfahrzeug geführt hat. Aus diesem Grund wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen dem Verdacht der Trunkenheitsfahrt eingeleitet und eine Blutentnahme durchgeführt. Im Rahmen der Sachbearbeitung griff er auch noch die eingesetzten Beamten tätlich an, indem er nach ihnen geschlagen hat.

Die Polizei weist alle Nutzer dieser Elektrokleinstfahrzeuge („E-Scooter“) darauf hin, dass für sie die gleichen Regeln hinsichtlich Alkohol und Drogen gelten, wie für jeden anderen Kraftfahrzeugführer. Benutzen Sie diese Fahrzeuge nur in einem verkehrstüchtigen Zustand.

 

PM/EK

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