Wie mehrere Medien berichten, soll es wohl mindestens einen Mitwisser der Tat geben. Eine offizielle Bestätigung der Generalstaatsanwaltschaft München gibt es dazu aber nicht.
Der 14-Jährige hat wohl kurz vor der Tat auf seinem Instagram-Account ein Foto von sich mit einem Messer gepostet. Darüber berichtet die BILD mit dem entsprechenden Foto. Acht Personen hätten für diesen Post ein „Gefällt mir“ vergeben. Gegen diese würde jetzt ermittelt, so die BILD.
Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der 14-Jährige seine beiden Opfer nicht gezielt ausgesucht habe, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in München gegenüber dpa mitteilte. Der Mann und das Kind seien demnach Zufallsopfer.
Bei dem 63-Jährigen handele es sich um einen Lehrer, der sich im Rahmen seiner Lehrtätigkeit in der Einrichtung aufgehalten habe.
Die Generalstaatsanwaltschaft München will aufgrund der aktuell laufenden Ermittlungen keine weiteren Einzelheiten veröffentlichen. Darunter zählt unter anderem, wo sich der tödliche Angriff abgespielt hat und wie es dazu kommen konnte. Ebenfalls sei eine der zentralen Fragen, wie der Beschuldigte zu einem Messer kam und ob es im Vorfeld der Tat Mitwisser oder Unterstützer gab.
Der 14-Jährige sei von der Polizei als Gefährder eingestuft worden und habe deshalb zur Gefahrenabwehr eine Fußfessel getragen, so die Generalstaatsanwaltschaft.
Ermittelt wird jetzt gegen den Jugendlichen wegen Mordes und versuchten Mordes.
Video: Viele offene Fragen nach Messerangriff
Am Donnerstag wurden in der kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung des Bezirksklinikums Regensburg ein siebenjähriges Kind und ein 63-jähriger Erwachsener schwer verletzt. Ein 14-jähriger Patient der Einrichtung wurde kurz darauf von der Polizei festgenommen und steht im Verdacht, die Angriffe mit einem Messer ausgeführt zu haben.
Der 63-jährige Mann befindet sich in einem stabilen gesundheitlichen Zustand.
Der Siebenjährige kämpfte um sein Leben, ist nun allerdings verstorben.
Aufgrund des Schweregrads der Verletzungen und möglicher extremistischer Bezüge hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen übernommen. Ein extremistischer Grund kann nicht ausgeschlossen werden.
Der Tatverdächtige ist vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, da seine Schuldfähigkeit infrage steht. Im Rahmen der ersten Ermittlungen hat die Polizei verschiedene Beweismittel sichergestellt, darunter Dokumente sowie das Handy des Jugendlichen.
Die Polizei war bereits Anfang des Jahres auf den Tatverdächtigen aufmerksam geworden. Damals war der 13-Jährige aus dem Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab wegen seines Alter noch nicht strafmündig. Damals habe er sich mit der Planung und Durchführung von schwersten Gewalttaten beschäftigt und dafür unter anderem einschlägige Chatgruppen in Messenger-Diensten genutzt.
Anscheinend hatte der Teenager einen Amoklauf an einer Schule in der nördlichen Oberpfalz geplant.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen einen 14-Jährigen wegen des Tatverdachts des versuchten Mordes in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung übernommen, weil extremistische Bezüge nicht ausgeschlossen werden können – Tatverdächtiger wegen möglicher Schuldunfähigkeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Wie bereits polizeilich berichtet, wurden am Donnerstagvormittag, 26. Oktober 2023, in der kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung des Bezirksklinikums Regensburg (medbo) ein siebenjähriges Kind und ein 63-jähriger Erwachsener schwer verletzt. Gegen 09:30 Uhr ging bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberpfalz ein Notruf ein. Ein jugendlicher Patient der Einrichtung in der Vitusstraße soll zwei Personen verletzt haben. Es wurde daraufhin eine Vielzahl an Rettungskräften zu dem Objekt beordert. Bereits fünf Minuten später konnte eine Streife der Regensburger Polizei einen 14-Jährigen festnehmen.
Er steht im Verdacht, zunächst einen 63-Jährigen und anschließend ein siebenjähriges Kind mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Ein 27-jähriger Mitarbeiter der Einrichtung überwältigte den 14-Jährigen, der als Patient in der Einrichtung untergebracht war. Hierbei zog sich der Mann Verletzungen an der Hand zu. Er wurde in einem Krankenhaus behandelt und konnte dieses bereits wieder verlassen. Der 63-Jährige befindet sich weiterhin in ärztlicher Behandlung. Sein Gesundheitszustand kann als „stabil“ bezeichnet werden.
Wesentlich schwerwiegender sind die Verletzungen bei dem siebenjährigen Jungen. Er befindet sich in einem äußerst kritischen Zustand. Am Einsatz waren eine Vielzahl an Rettungskräften und verschiedenste Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberpfalz beteiligt. Besonders im Fokus stand hierbei auch die Betreuung der Kinder und Jugendlichen sowie der Mitarbeiter der betroffenen Station.
Die Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben hat noch am gestrigen Tag vor Ort die Ermittlungen übernommen. Der mit 14 Jahren nunmehr strafmündige Beschuldigte wurde heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg dem Ermittlungsrichter beim Amtsgerichts Regensburg vorgeführt. Dieser erließ einen Unterbringungsbefehl gemäß § 126a StPO wegen des Tatverdachts des versuchten Mordes in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Der Tatverdächtige war zum Zeitpunkt der Tat mutmaßlich nicht voll schuldfähig. Im unmittelbaren Anschluss hat die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), die Ermittlungen übernommen, weil aufgrund der zur Person des Tatverdächtigen vorliegenden Erkenntnissen extremistische Bezüge nicht ausgeschlossen werden können.
Im Rahmen der ersten Ermittlungen wurden verschiedene Beweismittel sichergestellt, darunter schriftliche Unterlagen sowie das Mobiltelefon des Jugendlichen. Mit dem nunmehr 14-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab war die Polizei bereits seit Jahresbeginn befasst, da er sich als Strafunmündiger intensiv mit der Planung und Durchführung von schwersten Gewalttaten beschäftigt hatte. Hierzu soll er unter anderem einschlägige Chatgruppen in Messenger-Diensten genutzt haben.
JM / MB