Vergangenes Jahr, genauer am 2. November, wurde eine junge Frau im Donaupark vergewaltigt. Um den Täter zu finden hat die Polizei eine Belohnung in Höhe von 3000 ausgesetzt. Möglicherweise hat der gleiche Täter schon mal im Oktober eine junge Frau bedroht und unsittlich berührt. Auch eine DNA-Reihentestung wurde vom Amtsgericht Regensburg angeordnet.
Wie bereits berichtet, ereignete sich am Abend des 2. November 2020 im Regensburger Donaupark eine Vergewaltigung. Eine junge Frau wurde von einem noch unbekannten Täter, der mit einem Fahrrad unterwegs war, unter Vorhalt eines Revolvers überfallen und sexuell missbraucht. Zur Aufklärung dieser und möglicher damit in Verbindung stehender Taten, wurde bei der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg die „Ermittlungsgruppe (EG) West“ eingerichtet.
Mehrere Wochen nach diesen Taten meldete sich eine weitere Frau bei der Regensburger Polizei. Die 24-Jährige teilte mit, dass sie am Montag, den 26. Oktober 2020, gegen 22 Uhr, von dem Unbekannten an der Bushaltestelle am Rennplatz, nahe dem REZ (Rennplatz Zentrum, Franz-von-Taxis-Ring), kurz angesprochen worden wäre. Nach dem Gespräch ging die Frau weiter mit ihrem Hund Gassi und wurde offenbar von einem Unbekannten verfolgt.
Auf einem Fußweg zwischen dem Münzerweg und der Dr.-Leo-Ritter Straße habe sie der Mann plötzlich mit einer Waffe bedroht und sie in unsittlicher Weise berührt. Im Anschluss entfernte sich der Mann in unbekannte Richtung. Auffällig sei die gelbfarbene Jacke gewesen, die der als äußerst schlank beschriebene Mann an diesem Tag trug.
Durch das Bayerische Landeskriminalamt wurde für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters der Vergewaltigung vom 2. November 2020 führen, eine Belohnung in Höhe von
3.000 Euro
(in Worten: dreitausend Euro)
ausgesetzt, die unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt wird. Die Belohnung ist für Privatpersonen und nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Auf Wunsch wird durch die Staatsanwaltschaft Regensburg die Vertraulichkeit geprüft.
Um die Aussetzung der Belohnung einer noch breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, wurde ein Fahndungsplakat in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch erstellt. Dieses finden Sie in der Anlage.
Die Fahndungsplakate wurden am 25. November 2020 im Regensburger Stadtwesten in Geschäften und öffentlichen Gebäuden ausgehängt.
Der Polizei liegt folgende Personenbeschreibung vor:
Inzwischen hat das Amtsgericht Regensburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg eine DNA-Reihenuntersuchung angeordnet. Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich aus §81h StPO.
Die Kriminalpolizei Regensburg konnte in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin in Erlangen eine DNA-Spur sichern, die dem Täter zugeordnet wird. Dieser konnte trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen und Ermittlungen mit über 60 Hinweisen aus der Bevölkerung immer noch nicht festgestellt werden. Nun soll unter Berücksichtigung der Täterbeschreibung eine DNA-Reihenuntersuchung von bislang etwa 200 Personen helfen, den Mann zu finden.
Die zur Abgabe einer Speichelprobe aufgeforderten Männer hatten in einem bestimmten Zeitraum einen Bezug zur näheren Umgebung der Tatorte.
Die Teilnahme an der DNA-Reihenuntersuchung ist freiwillig. Durch das bayerische Landeskriminalamt werden die anonymisierten Speichelproben ausgewertet und im Anschluss an den Abgleich mit der DNA-Spur des Täters sofort vernichtet. Ein Abgleich mit anderen Fällen oder eine Speicherung in der DNA-Datenbank erfolgt nicht.
Sämtliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0941/506-2888 entgegen.
Jeder Hinweis kann für die Ermittler weiterhin von Bedeutung sein!
pm/MS