Die Regierung der Oberpfalz hat mit Bescheid vom 05.04.2022 den Planfeststellungsbeschluss vom 31.01.2014 zum Ausbau Nordgaustraße, Neubau Sallerner Regenbrücke, Umbau Lappersdorfer Kreisel geändert und ergänzt.
In diesem Ergänzungsbeschluss wurden vor allem die Planrechtfertigung und die Umweltverträglichkeit geprüft, vor allem beim Immissionsschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Gewässerschutz, Klima und die Verträglichkeit mit dem FFH-Gebiet „Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung“.
Das Verfahren zieht sich schon seit mehreren Jahren. Bereits 2014 hatten Gegner des Projekts geklagt, 2015 hatte der Verwaltungsgerichtshof München angeregt, dass in einem Ergänzungsverfahren die Vertiefung der Planrechtfertigung und Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt werden sollen. 2016 wurde das Verfahren dann ausgesetzt.
Die Vorhabenträger Stadt Regensburg und Staatliches Bauamt Regensburg haben daraufhin die erforderlichen Gutachten eingeholt und Anfang 2020 bei der Regierung der Oberpfalz die Durchführung des Änderungs- und Ergänzungsverfahrens beantragt.
Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen von Fachbehörden, Verbänden, Kommunen und Privatpersonen wurden geprüft und mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abgewogen.
Der Bescheid mit allen Unterlagen ist auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz einsehbar. Außerdem liegt dieser ab 01.06. für zwei Wochen in der Stadt Regensburg und im Markt Lappersdorf zur allgemeinen Einsicht aus. Außerdem wird dieser den Vorhabenträgern, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.
Regierung der Oberpfalz / MB