*Berichtigung* Im 2. Absatz wurde der Antrag der Verteidigung korrigiert: Unterbringung im Maßregelvollzug beantragt (nicht: in der Psychiatrie). Der Fehler beruhte auf einem Missverständnis bei der Telefon-Recherche von dpa nach den Plädoyers.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 26-Jährigen auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert und eine lebenslange Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklägerin tötete der mehrfach vorbestrafte Mann seinen Bekannten, um für längere Zeit zurück in das Gefängnis zu kommen.
Die Nebenklage hatte einen Fall von Totschlag gesehen. Die Verteidigerin des Mannes ging von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Das Strafmaß legte sie ins Ermessen des Gerichts. Statt Unterbringung in der Sicherungsverwahrung forderte sie Unterbringung im Maßregelvollzug.
Der Angeklagte hatte im Februar der Polizei in Bad Kötzting (Landkreis Cham) mitgeteilt, am Vorabend einen Bekannten umgebracht zu haben. Beamte fanden die Leiche des 50-Jährigen.
dpa / MB