Am späten Dienstnachmittag informierte die Bahnbetriebszentrale gegen 16:00 Uhr die Bundespolizei, dass auf der Strecke Regensburg–Weiden ein Zug der Oberpfalzbahn mehrere Steine überfahren habe.
Bei der Streckenabsuche haben die Beamten auf Höhe Wutzelhofen Steinmehlspuren an 18 verschiedenen Stellen am Gleisstrang gefunden, verteilt auf einer Länge von ca. 200 Metern. Im Bereich des Tatortes haben die Bundespolizisten aber keine Verdächtigen mehr finden können.
Der Zug wurde nach momentanen Stand dabei nicht beschädigt.
Die Bundespolizei Waldmünchen hat Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen und bittet, sachdienliche Hinweise über die Telefonnummer 09972 9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de zu richten.
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei, insbesondere Kinder und Jugendliche:
- Der Gleisbereich ist kein Spielplatz. Bereits der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe ist wegen der Sogwirkung vorbeifahrender Züge gefährlich.
- Steine oder ähnliche Fremdkörper auf den Gleisen können erhebliche Schäden am Schienenfahrzeug verursachen und im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen.
- Zersplitternde Steine können zudem wie Geschosse wirken und die im Nahbereich stehenden Personen lebensgefährlich verletzen.
- Unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht nur lebensgefährlich, sondern wird auch als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet. Das Auflegen von Steinen kann den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllen und zieht dann strafrechtliche Ermittlungen nach sich.
- Kommt es wegen einer Notbremsung zu Personen- und Sachschäden, können zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche auf die Verursacher zukommen.
Bundespolizei/JM