1. Maskenpflicht
Die Maskenpflicht auch am Platz gilt nunmehr für Schulen aller Jahrgangsstufen. Die bereits bestehenden Regeln für die Maskenpflicht aus der Ampelphase gelb gelten weiterhin. In der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde hier mittlerweile ergänzt, dass die Maskenpflicht auch an der Arbeitsstätte gilt, und zwar auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Am Arbeitsplatz selbst muss Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
2. Gastronomie und Alkohol
Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen ist von 22 bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Von 22 bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden. Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, die von der Kommune festzulegen sind, besteht von 22 bis 6 Uhr ein Alkoholverbot. In Regensburg betrifft dies zunächst den Bismarckplatz, den Neupfarrplatz, den Domplatz, die Domstraße, den Krauterermarkt und den Haidplatz. Weitere Plätze werden geprüft.
3. Private Feiern und Treffen
Kontakte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken (auch in der Gastronomie) werden auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder maximal fünf Personen beschränkt. Dasselbe gilt für private Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten), unabhängig davon, an welchem Ort diese stattfinden.
Geltungsdauer der neuen Regeln
Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem Regensburg letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung Regensburgs im roten Bereich würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten. Fällt Regensburg in der Bayerischen Corona-Ampel vom roten in den gelben Bereich zurück („7-Tage-Inzidenz“ über 35 und bis 50), gelten automatisch die diesbezüglichen Regeln.
Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de bekannt gegeben. Diese ist auf der Homepage der Stadt Regensburg unter „Informationen zum Corona-Virus“ verlinkt.
Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann unter www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7 eingesehen werden.