Ein Tankstellenbetreiber aus dem Landkreis Regensburg beschäftigte über fast drei Jahre Arbeitnehmer, ohne diese bei den Krankenkassen anzumelden.
Der Unternehmer zahlte seinen Angestellten Teile oder den gesamten Lohn schwarz aus. Besonders schwerwiegend war der Fall einer Arbeitnehmerin, die während ihrer Beschäftigung Arbeitslosengeld bezog und ihren tatsächlichen Beschäftigungsumfang verschleierte. Ein Teil ihres Lohns wurde über ihren Sohn ausgezahlt, der als Minijobber angemeldet war, jedoch nie im Betrieb arbeitete. Diese Frau wurde bereits wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt.
Durch die systematische Umgehung seiner Verpflichtungen sparte der Tankstellenbetreiber rund 4.000 Euro an Sozialabgaben und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer zu einer Geldstrafe von 19.500 Euro. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten sowie die nachträglich eingeforderten Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.
Solche Vergehen führen zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und benachteiligen ehrliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Schwarzarbeit ist also kein Kavaliersdelikt.
Hauptzollamt Regensburg / FC